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Das ISC / ÜPF

Ein unabhängiger Dienst

Seit dem 01.09.2007 ist die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) administrativ dem ISC-EJPD zugeordnet. Es handelt sich um einen unabhängigen Dienst im Sinne von Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/index.html BÜPF; SR 780.1). Dabei werden Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und der Erteilung von Auskünften über Fernmeldeanschlüsse wahrgenommen.
 
Überwachung
Die Überwachung hat keine eigentliche Strafverfolgungskompetenz, da sie auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden arbeitet. Die Massnahmen werden zwar in Koordination mit den Fernmeldedienstanbieterinnen organisiert, die Anbieterinnen müssen aber auf Anweisung handeln. Im Rahmen der Leistungserbringung wird die benötigte organisatorische, administrative und technische Infrastruktur bereitgestellt. Für letztere werden intern Leistungen aus den Produktgruppen Betrieb sowie Projekte und Dienstleistungen bezogen.
 
Die Leistungen in Zusammenhang mit der Durchführung von angeordneten Überwachungsmassnahmen und Auskünften sind gebühren- und entschädigungspflichtig. Die entsprechenden Tarife sind in der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs festgelegt (http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_115_1/index.html Gebührenverordnung ÜPF; SR 780.115.1).
 
Technische und juristische Beratung
Die technische und juristische Beratung von Strafverfolgungsbehörden und Fernmeldedienstanbieterinnen ist eine weitere wesentliche Aufgabe innerhalb dieser Produktgruppe.