Internationale Adoptionen: Bundesrat Jans unterstützt Kantone bei einer Lösung betreffend Herkunftssuche
Bern, 16.02.2024 - Auf Einladung und unter der Leitung von Justizminister Beat Jans haben sich am 16. Februar 2024 mehrere Regierungsrätinnen und Regierungsräte in Bern zu einem Austausch über die internationalen Adoptionen in den 70er bis 90er Jahren getroffen. Im Fokus stand dabei die Organisation der Herkunftssuche. Die anwesenden Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter haben den Willen bekräftigt, die betroffenen Personen und deren Familien bei der Herkunftssuche zu unterstützen. An einem Strategietag sollen erste Entscheide getroffen werden. Dieser wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden.
Bei internationalen Adoptionen ist es in der Vergangenheit in vielen Fällen zu Unregelmässigkeiten gekommen. Der Bundesrat anerkennt und bedauert, dass es die schweizerischen Behörden unterlassen hatten, damals die nötigen Massnahmen dagegen zu ergreifen.
Die Versäumnisse der Behörden in den 70er bis 90er Jahren prägen das Leben der damals adoptierten Personen bis heute. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, die Betroffenen bei ihrer Herkunftssuche zu unterstützen. Der Bund will die Kantone bei dieser Lösungsfindung begleiten. Auf Einladung und unter der Leitung von Bundesrat Beat Jans haben sich am 16. Februar 2024 mehrere Regierungsrätinnen und Regierungsräte sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Kantone im Haus der Generationen in Bern zu einem ersten Austausch getroffen.
Bund und Kantone müssen in ihren Bereichen Verantwortung übernehmen
Justizminister Jans erinnert die Kantone daran, dass nun sowohl der Bund wie auch die Kantone in ihren jeweiligen Zuständigkeiten Verantwortung übernehmen müssen. Ein erster Schritt für die Aufarbeitung erfolgte durch zwei externe Forschungsberichte, welche die Praxis der Bundesbehörden bei internationalen Adoptionen in den 70er bis 90er Jahren aufgezeigt haben. Zwar erfolgt heute die Abwicklung von internationalen Adoptionen nach klar definierten international anerkannten Standards. Dennoch sieht der Bundesrat Handlungsbedarf und hat im Dezember 2023 eine entsprechende Revision des Adoptionsrechts angestossen. Dies mit dem Ziel, solche Unregelmässigkeiten in Zukunft noch besser auszuschliessen.
Für die Herkunftssuche der adoptierten Personen sind nach geltendem Recht die Kantone zuständig. Ein im November 2023 veröffentlichter Bericht im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) formuliert konkrete Empfehlungen, wie die unterschiedlichen Zuständigkeiten gebündelt und die Betroffenen bei der Herkunftssuche unterstützt werden können.
Strategietag im Herbst 2024
Die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter haben am heutigen Austausch nun den Willen bekräftigt, die betroffenen adoptierten Personen bei ihrer Herkunftssuche verstärkt zu unterstützen. Der Bund unterstützt die Kantone nach seinen Möglichkeiten. Die betroffenen Menschen haben einen Anspruch, dass ihnen geholfen wird. Die Kantone und der Bund nehmen das sehr ernst. An einem Strategietag sollen Lösungsansätze vorgestellt und erste Entscheide getroffen werden. Bundesrat Beat Jans wird die Kantone voraussichtlich im Herbst 2024 zu diesem Strategietag einladen.
Adresse für Rückfragen
Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18, info@gs-ejpd.admin.ch
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024