Erfolgreiche Verwirklichung der Ferienanlage in Andermatt ermöglichen - Bundesrat heisst ergänzendes Gesuch gut

Bern, 21.12.2007 - Der Bundesrat will eine erfolgreiche Verwirklichung der Ferienanlage in Andermatt ermöglichen. Aus diesem Grund hat er am Freitag ein ergänzendes Gesuch um eine weitergehende Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller gutgeheissen.

Am 22. September 2006 hatte der Bundesrat aus staatspolitischem Interesse ein Gesuch des ägyptischen Unternehmens Orascom Hotels & Development (OHD) gutgeheissen und den Erwerb der Landfläche, worauf die Ferienanlage in Andermatt erstellt werden soll, von der Lex Koller befreit. Das Tourismusprojekt eröffnet der Region nach dem Rückzug verschiedener Bundesbetriebe eine wirtschaftliche Neuorientierung, begründete der Bundesrat damals seinen Entscheid.

Am 3. Dezember 2007 stellten die OHD und ihre Tochtergesellschaft Andermatt Alpine Destination Company AG (AADC) ein ergänzendes Gesuch. Mit der Gutheissung dieses Gesuchs ermöglicht der Bundesrat den bewilligungsfreien Erwerb eines weiteren kleinen Grundstücks. Zudem können weitere Gesellschaften, an denen die OHD oder die AADC mitbeteiligt sind, bewilligungsfrei eines oder mehrere der insgesamt 46 Grundstücke erwerben. Entscheidend ist für den Bundesrat nicht, ob die OHD allein oder mit ausländischen Partnern die Ferienanlage plant und baut, sondern dass das Projekt als Ganzes realisiert wird. Ferner können auch juristische Personen, insbesondere auch mit Sitz im Ausland, bewilligungsfrei ein Ferienhaus oder Appartement erwerben. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Gesuchsteller, dass die Beschränkung auf natürliche Personen viele Interessenten von einem Erwerb abhalten könnte und die Verwirklichung der Ferienanlage letztlich gefährden könnte.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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