Weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Korruption empfohlen; Bericht der GRECO über die erste Evaluation der Schweiz

Bern, 02.06.2008 - Die Schweiz hat in den letzten Jahren bedeutende Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption unternommen. Die Europaratskommission GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) empfiehlt aber weitere Massnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Repression der Korruption, wie sie in ihrem Bericht über die erste Evaluation der Schweiz schreibt. Die GRECO erwartet bis Ende Oktober 2009 einen Bericht über die Umsetzung ihrer Empfehlungen.

Die GRECO würdigt in ihrem Evaluationsbericht die zahlreichen Abwehrmassnahmen gegen die Korruption, welche die Schweiz seit den 1990er-Jahren ergriffen hat. Sie hebt etwa das Einziehungssystem und die strafrechtliche Unternehmenshaftung positiv hervor und anerkennt, dass die zentralen Instrumente zur Korruptionsprävention in der Verwaltung vorhanden sind. Zugleich regt sie an, das Abwehrdispositiv gegen die Korruption weiter auszubauen und richtet zu diesem Zweck 13 Empfehlungen an die Schweiz.

Eine Gesamtstrategie entwickeln

Die GRECO sieht einen Koordinationsbedarf und schlägt vor, der heute dem Informationsaustausch zwischen Bundesstellen dienenden Konsultativgruppe Korruption die erforderlichen Kompetenzen zu erteilen, um eine nationale Strategie gegen die Korruption einzuleiten. Im Bereich der Strafverfolgung sollte die Frage der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft rasch geklärt werden, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten. Zudem sollte vermehrt die Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten zum Thema Korruption gefördert werden.

Die Verfolgung der Privatbestechung erleichtern

Die Ausgestaltung der Privatbestechung als Antragsdelikt schliesst teilweise die Anwendung besonderer Ermittlungstechniken wie Telefonüberwachung oder verdeckte Ermittlung aus, bemängelt der Evaluationsbericht. Das Ausmass der Privatbestechung würde es zudem nach Auffassung der GRECO rechtfertigen, dass diese Straftat in schweren Fällen als Verbrechen qualifiziert wird und damit eine Vortat zur Geldwäscherei darstellt. Im Bereich der Immunität gelte es sicherzustellen, dass die Verpflichtung der Staatsanwaltschaften, eine Ermächtigung zu beantragen, um eine Strafverfolgung gegen Bundesangestellte einleiten zu können, nicht eine wirksame Verfolgung der Korruption verhindert.

Verbesserungspotenzial in der Verwaltung ...

Im Bereich der Verwaltung fordert die GRECO ein breiteres Ausbildungsangebot für Bundesangestellte in den Bereichen Ethik und Korruptionsverhütung sowie eine klarere Regelung von Interessenkonflikten bei Nebenbeschäftigungen. Sodann seien Massnahmen gegen die erhöhte Korruptionsgefahr beim Übertritt vom Staatsdienst in die freie Wirtschaft zu treffen. Weiter sollten die Regeln für die Annahme von Geschenken und Vorteilen für alle Bundesangestellten genauer festgelegt werden. Ferner sollten die Bundesangestellten gesetzlich verpflichtet werden, jeden Verdacht auf ein Korruptionsdelikt zu melden. Zugleich müsste ein wirksamer Schutz dieser Personen (Whistleblowers) gewährleistet werden. Die Kantone sollten in Betracht ziehen, in allen Kantons- und Gemeindeverwaltungen unabhängige Organe für Verwaltungs- und Finanzkontrollen zu schaffen, die den Strafverfolgungsbehörden allfällige Korruptionsfälle melden können.

... und in der Wirtschaft

Im Bereich der Wirtschaft regt die GRECO die Prüfung zusätzlicher Sanktionen für bestechende Unternehmen (z.B. den Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen) sowie die Einführung eines Strafregisters für verurteilte juristische Personen an. Schliesslich sollten in Absprache mit den Berufsverbänden auch Buchprüfer und Revisoren stärker in das Abwehrdispositiv einbezogen werden (z.B. durch den Erlass von Richtlinien und durch Ausbildungsangebote zur Erkennung und Meldung von Korruptionshandlungen).

Schweiz seit 2006 Mitglied der GRECO

Mit Inkrafttreten der Strafrechtskonvention des Europarates gegen die Korruption im Jahr 2006 ist die Schweiz gleichzeitig Mitglied der GRECO geworden. Diese Kommission hat die Aufgabe, die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten durch wechselseitige Länderexamen zu unterstützen und zu stärken. Während der ersten Evaluation der Schweiz wurden aufgrund von Fragebögen und Besuchen vor Ort folgende Bereiche überprüft: allgemeine Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Korruption, spezialisierte Behörden, Immunitätsfragen, prozessuale Massnahmen, Einziehung und Korruptionsgeldwäscherei, Korruptionsprävention in der Verwaltung sowie Präventionsmassnahmen und Haftbarkeit der Unternehmen. Die nächste Evaluation der Schweiz, welche in etwa drei Jahren stattfindet, wird die Strafbestimmungen gegen die Korruption sowie die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen zum Gegenstand haben.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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