Bericht über die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare geht in die Vernehmlassung

Bern, 15.06.1999 - -

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat ein Vernehmlassungsverfahren zum Bericht über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare in der Schweiz eröffnet. Der vom Bundesamt für Justiz erstellte Bericht geht auf ein im Jahr 1996 überwiesenes Postulat des Nationalrats zurück, das im Zusammenhang mit der Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" eingereicht worden war.

Der Bericht vermittelt zunächst einen Überblick über die ausländische Rechtsentwicklung, namentlich über die in den nordischen Staaten bereits existierenden Regelungen. Anschliessend wird dargelegt, inwieweit das geltende Recht Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich behandelt und welche Probleme sich daraus für gleichgeschlechtliche Paare ergeben können. Im letzten Berichtsteil werden verschiedene Modelle zur Diskussion gestellt, mit welchen die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Paare verbessert werden könnte. Die Lösungsvarianten reichen von punktuellen Gesetzesanpassungen über die Schaffung einer registrierten Partnerschaft bis hin zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Für die Realisierung der letztgenannten Variante wäre indessen eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich.

Die Frage der künftigen Stellung gleichgeschlechtlicher Paare ist von grundsätzlicher gesellschaftlicher Bedeutung. Angesichts der sehr unterschiedlichen Tragweite der einzelnen Lösungsvarianten sind zudem wichtige rechtspolitische Entscheidungen zu treffen, bevor das weitere Vorgehen festgelegt werden kann. Das EJPD hat deshalb entschieden, ein Vernehmlassungsverfahren zu diesem Bericht durchzuführen. Die Ergebnisse sollen es erlauben, den für eine künftige Regelung unabdingbaren gesellschaftlichen Grundkonsens festzustellen.

Die Kantone und Parteien sowie die interessierten Organisationen können bis zum 31. Dezember 1999 Stellung nehmen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 30.01.2024

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