Neuerungen im Strafrecht werden überprüft; Bundesrat beantragt die Annahme von zwei Postulaten
Bern, 03.09.2008 - Der Bundesrat will die Wirksamkeit verschiedener Neuerungen im Strafrecht überprüfen, wie aus seiner am Mittwoch verabschiedeten Antwort auf zwei Postulate hervorgeht. Die geplante Evaluation umfasst die Ersetzung der kurzen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit, die neue Form der Verwahrung, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens sowie das neue Jugendstrafrecht.
Erfahrungsgemäss lassen sich erst drei bis vier Jahre nach der Inkraftsetzung Aussagen zu den Auswirkungen neuer oder revidierter Gesetze machen. Da der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches und das neue Jugendstrafrecht am 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind, werden deshalb in der ersten Phase der Evaluation vor allem Daten und Fakten gesammelt. Erste Ergebnisse und Erkenntnisse werden bis Ende 2010 in Form eines Zwischenberichts veröffentlicht werden. Erst anschliessend kann in einer zweiten Phase untersucht werden, ob die anvisierten Ziele erreicht wurden und ob allenfalls Korrekturen erforderlich sind.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024