Gute Aufnahme des Gesetzesentwurfes über genetische Untersuchungen

Bern, 06.12.1999 - -

Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen Kenntnis genommen. Weiter hat er das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, ihm bis zum Frühling 2001 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 28. September 1998 bis zum 31. März 1999. Eingegangen sind 92 Stellungnahmen.

Grundsätzliche Zustimmung

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Schaffung eines Bundesgesetzes, das eine einheitliche Praxis der genetischen Untersuchungen in der ganzen Schweiz gewährleistet. Grossmehrheitlich finden die vorgeschlagenen Grundsätze Unterstützung, auch wenn zu Einzelfragen zahlreiche interessante Anregungen eingereicht wurden. Die vorgeschlagenen Lösungen werden als angemessen, klar, wirksam und ethisch gerechtfertigt beurteilt. Einzelne Stellungnahmen dagegen bezeichnen den Vorentwurf als ungenügend. Er biete keinen ausreichenden Schutz gegen die Folgen genetischer Untersuchungen.

Hauptdiskussionspunkte

Vor allem die Vorschläge im Versicherungs- und Arbeitsbereich haben zu lebhaften Diskussionen geführt. Zwar besteht Einigkeit darüber, dass Versicherungen keine präsymptomatische Untersuchungen vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen verlangen dürfen. Dagegen gehen die Meinungen darüber auseinander, ob in gewissen nicht-obligatorischen Versicherungszweigen die Frage nach den Resultaten früherer Untersuchungen zulässig sein soll. Der Vorentwurf will in gewissen Fällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen den Zugang ermöglichen. Gewisse Vernehmlasser fordern indessen im Interesse der Informationssymmetrie einen freien Zugang, während eine stattliche Anzahl von Stellungnahmen zur Vermeidung von Diskriminierungen für ein absolutes Verbot der Verwertung früherer Ergebnisse votiert. Im Arbeitsbereich finden das grundsätzliche Verbot präsymptomatischer Untersuchungen und ihre ausnahmsweise Zulassung zur Verhütung von Berufsunfällen und Unfällen breite Zustimmung. Einzelne Teilnehmer befürworten allerdings die Streichung jeder Ausnahme, während andere für eine Lockerung der Ausnahmen eintreten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


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Letzte Änderung 26.06.2024

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