Bundesrat für registrierte Partnerschaft

Bern, 25.10.2000 - Vernehmlassungsergebnisse zum Bericht über gleichgeschlechtliche Paare

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Metzler-Arnold, hat am Mittwoch den Bundesrat über die Vernehmlassungsergebnisse zum Bericht des Bundesamtes für Justiz über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare in der Schweiz orientiert. In der Vernehmlassung, die bis Ende 1999 dauerte, wird der gesetzgeberische Handlungsbedarf zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare klar bejaht. Der Bundesrat hat das Departement beauftragt, in diesem Sinne einen Gesetzesentwurf vorzubereiten.

Von den im Bericht erwähnten vier Lösungsansätzen bevorzugt eine deutliche Mehrheit die Einführung einer registrierten Partnerschaft, wie sie in unterschiedlicher Ausgestaltung im Ausland teilweise heute schon existiert. Die beiden Untervarianten registrierte Partnerschaft mit weitgehend ehegleichen Wirkungen und registrierte Partnerschaft mit relativ eigenständigen Wirkungen werden etwa gleich stark unterstützt. Klar abgelehnt werden die übrigen Lösungsvarianten, u. a. die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Für eine registrierte Partnerschaft mit eigenständigen Wirkungen

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, noch im Jahre 2001 einen Vorentwurf mit Begleitbericht für ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft mit relativ eigenständigen Wirkungen vorzulegen. Damit soll ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, das eine staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare gewährleistet und den Betroffenen eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht. Anders als in den nordischen Staaten soll jedoch inhaltlich nicht einfach auf das für Ehepaare geltende Recht verwiesen werden. Es sollen vielmehr, soweit erforderlich, eigenständige Regelungen geschaffen werden, die den Besonderheiten gleichgeschlechtlicher Paare (namentlich Kinderlosigkeit, in der Regel beidseitige Erwerbstätigkeit) Rechnung tragen und die registrierte Partnerschaft von der Ehe abgrenzen. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass eine weitgehende Gleichstellung mit Ehepaaren in der Vernehmlassung teilweise deutlich abgelehnt wurde. Ferner entspricht diese Lösung den in den Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich diskutierten bzw. bereits bestehenden Regelungen.

Was soll geregelt werden?

Das neue Gesetz soll unter anderem festlegen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Wirkungen sich gleichgeschlechtliche Paare registrieren lassen können. Nach den Vorstellungen des Bundesrates ist dabei die gemeinschaftliche Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare auszuschliessen, ebenso der Zugang lesbischer Paare zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Ferner sind die Auflösung der Partnerschaft und deren Folgen zu regeln, auch der in jüngster Zeit diskutierte Aufenthaltsstatus ausländischer Staatsangehöriger, die in registrierter Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben, soll geklärt werden. Dabei ist der Vermeidung von Missbräuchen besondere Beachtung zu schenken. Zu regeln sind schliesslich die Wirkungen der registrierten Partnerschaft im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts (z. B. Bürgerrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht).

Beschränkung auf gleichgeschlechtliche Paare

Das neue Institut der registrierten Partnerschaft soll ausschliesslich gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen, während bei heterosexuellen Konkubinatspaaren angesichts der Möglichkeit zur Heirat kein entsprechender Bedarf besteht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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