Opfer sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten - Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 26.09.2003 - Opfer von Straftaten sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten. In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes hat sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung der Genugtuung ausgesprochen. Diese soll jedoch plafoniert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Die Totalrevision des 10jährigen Opferhilfegesetzes (OHG) orientiert sich stark am bisherigen Recht, das in zahlreichen Punkten ergänzt wird. Im Vordergrund steht die Überprüfung der opferhilferechtlichen Genugtuung, deren Abschaffung von einigen Kantonen verlangt worden war. Eine klare Mehrheit der insgesamt 85 Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich für die Beibehaltung der Genugtuung aus. Auch der Vorschlag, diese zu plafonieren, wurde mehrheitlich begrüsst. Auf eine deutliche Ablehnung stiessen hingegen die vorgeschlagenen Maximalbeiträge von rund 70 000 CHF für Opfer und rund 36 000 CHF für Angehörige.

Opferhilfe nach einer Straftat im Ausland

Eine gewisse Uneinigkeit herrschte in der Frage, ob Entschädigung und Genugtuung nach einer Tat im Ausland weiterhin zu gewähren seien. Kreise, die den Opfern nahe stehen, befürworteten die Beibehaltung des geltenden Rechtes. Die Gegner argumentierten, dass das Übereinkommen des Europarates nur Leistungen für Straftaten im Inland vorschreibe (Territorialitätsprinzip) und dass andere europäische Staaten keine Leistungen für Taten im Ausland ausrichten. Auf breite Zustimmung stiess dagegen der Vorschlag, Opfern von im Ausland begangenen Straftaten Zugang zu Beratungsstellen zu gewähren.

Regelung für weitere Bereiche

Eine Mehrheit der Antwortenden wünschte, dass das OHG die Kantone zur Bereitstellung von genügend Frauenhäusern verpflichten soll. Die mehrheitlich ablehnenden Kantone machten geltend, dass eine solche Bestimmung über die Opferhilfe hinaus gehe und die Autonomie der Kantone tangiere. Die Frage, ob neue Bestimmungen für Opfer von häuslicher Gewalt nötig wären, wurde kontrovers beurteilt. Eine deutliche Mehrheit unterstützte den Vorschlag, keine neuen Sonderbestimmungen für Opfer von Menschenhandel ins OHG einzuführen.

Keine neuen Abgeltungen

Die von der Expertenkommission vorgeschlagenen neuen unbefristeten Abgeltungen des Bundes an die Kantone für den Aufwand für die Beratungshilfe wurde von einer grossen Mehrheit befürwortet. Das EJPD hatte allerdings bereits zu Beginn der Vernehmlassung darauf aufmerksam gemacht, dass diese neuen Abgeltungen den finanzpolitischen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse sowie den Bestrebungen zu einem neuen Finanzausgleich zuwiderlaufen. Der Bundesrat hat entschieden, auf neue Abgeltungen zu verzichten und stattdessen das EJPD beauftragt, nach neuen Lösungen für die Zusammenarbeit bzw. den Ausgleich unter den Kantonen zu suchen.

Vorderhand weiterhin Prozessvorschriften im OHG

Da die neue Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) erst nach der Totalrevision des OHG in Kraft treten dürfte, sollen die Bestimmungen zum Schutz des Opfers im Strafverfahrens vorläufig weiterhin im OHG bleiben und erst später in die StPO eingefügt werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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