Jura-Dossier: Auftrag der Kantone Bern und Jura an die "Assemblée interjurassienne"

Bern, 08.09.2005 - Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben gestern unter der Ägide des Bundesrates einen Auftrag an die "Assemblée interjurassienne" (Interjurassische Versammlung, AIJ) genehmigt. Der Auftrag betrifft eine Studie über die institutionelle Zukunft der jurassischen Region.

Der Auftrag wurde von den zwei Kantonsregierungen unter der Ägide des Bundesrates erteilt und umfasst drei Teile:

  • eine Studie über ein neues politisches Kantonsgebilde mit sechs Bezirken,
  • eine Studie über die Auswirkungen der direkten Partnerschaft, die sich aus den gemeinsamen interjurassischen Institutionen und dem bernischen Gesetz vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras ergeben,
  • eine Studie über andere Möglichkeiten, welche die AIJ ausgemacht hat und deren Überprüfung nützlich wäre.

Der Auftrag berücksichtigt zudem die Kantonsinitiative "Un seul Jura", die im November 2004 vom jurassischen Parlament verabschiedet worden ist.

Der endgültige Text des Auftrags war an der letzten Tripartite-Konferenz am vergangenen 30. August in Bern bereinigt worden. An der von Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), präsidierten Konferenz hatten neben dem Vertreter des Bundesrates die für das Jura-Dossier zuständigen Mitglieder der Regierungen der Kantone Bern und Jura teilgenommen. Angesichts des Themas war auch der Präsident der AIJ, der Walliser alt Staatsrat Serge Sierro, zur Konferenz eingeladen worden.

Bereits an der Tripartite-Konferenz vom vergangenen 22. März hatten die Konferenzteilnehmer bekräftigt, dass die AIJ am besten in der Lage ist, eine Studie über ein mögliches Gebilde mit sechs Bezirken zu erstellen. Die beiden Kantonsregierungen einigten sich auf einen Auftragstext, der eine Fortsetzung des interjurassischen Dialogs im Rahmen der AIJ und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 25. März 1994 über den interjurassischen Dialog ermöglicht.

Das Dokument wurde von beiden Kantonsregierungen verabschiedet.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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