Neuer Anlauf in der Staatsleitungsreform
Bern, 27.08.2009 - Der Bundesrat will die Staatsleitungsreform weiter verfolgen. Er ist am Mittwoch in einer Grundsatzdiskussion zum Schluss gelangt, dass Reformbedarf besteht. Er hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit der Bundeskanzlei bis nächsten Frühling eine Zusatzbotschaft zur Staatsleitungsreform vorzubereiten.
Der Bundesrat ist das einzige Organ des Bundes, das seit der Schaffung des Bundesstaates im Jahre 1848 im Wesentlichen unverändert geblieben ist. Ein gewisser Reformbedarf, insbesondere bei der politischen Führung des Bundesrates als Kollegialorgan, ergibt sich aufgrund einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren: der Ausdehnung der Staatsaufgaben, der Kompetenzverlagerungen zum Bund, der Beschleunigung der Entscheidungsprozesse, der zunehmenden internationalen Verflechtung, der wachsenden Beanspruchung durch die Medien und der breiteren parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrates.
Die Zusatzbotschaft wird im Wesentlichen Reformvorschläge enthalten, die grösstenteils keine grundlegenden institutionellen Änderungen erfordern und sich deshalb im Rahmen der geltenden Verfassungsordnung umsetzen lassen. Insbesondere will der Bundesrat Massnahmen näher prüfen, welche die Regierungstätigkeit stärken. Zur Diskussion stehen häufigere Grundsatzdebatten und Aussprachen zu wichtigen Themen, eine flexiblere Gestaltung der Bundesratssitzungen und eine Verwesentlichung der Bundesratssitzungen durch vermehrte schriftliche Beschlüsse bei Geschäften ohne Diskussionsbedarf. Weiter wird geprüft, inwieweit sich der Bundesrat im parlamentarischen Geschäftsverkehr vermehrt vertreten lassen kann.
Zudem wird eine längere Amtsdauer des Bundespräsidenten näher geprüft und dabei auch die Möglichkeit der Verbindung des Bundespräsidiums mit der Führung des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) untersucht. Eine Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten würde eine Änderung der Bundesverfassung voraussetzen.
Mit seiner Zusatzbotschaft wird der Bundesrat den Auftrag des Parlaments erfüllen, das im Jahr 2004 mit der Rückweisung der Vorlage zur Staatsleitungsreform den Bundesrat gleichzeitig aufgefordert hatte, neue Reformvorschläge zu unterbreiten.
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Letzte Änderung 26.06.2024