Ferienanlage in Andermatt kann vollumfänglich realisiert werden; Bundesrat heisst Gesuch aus staatspolitischem Interesse gut
Bern, 22.09.2006 - Das in Andermatt geplante Tourismusprojekt soll nicht an der Lex Koller scheitern. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes Gesuch um Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aus staatspolitischem Interesse gutgeheissen. Das Tourismusprojekt eröffnet der Region nach dem Rückzug verschiedener Bundesbetriebe eine wirtschaftliche Neuorientierung. Ohne diesen bundesrätlichen Entscheid könnte das Projekt nicht verwirklicht werden.
Das staatspolitische Interesse des Bundes an der Erstellung der grossen Ferienanlage mit einem umfassenden Angebot für den Sommer- und Wintersport ist bedeutsam: Der Regierungsrat des Kantons Uri erwartet insbesondere eine Zunahme von rund 2000 Arbeitsplätzen sowie einen Zuwachs der regionalen Bruttowertschöpfung von rund 120 Mio. CHF pro Jahr.
Die vom ägyptischen Unternehmen "Orascom Hotels & Development" geplante Ferienanlage umfasst mehrere Hotels mit 800 Zimmern, 600 Appartements, 100 Ferienhäuser, einen 18-Loch-Golfplatz und weitere Sport- und Freizeitanlagen. Am 30. August 2006 beantragte das Unternehmen dem Bundesrat, es für den Erwerb verschiedener Grundstücke von der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu befreien.
In seiner Stellungnahme sprach sich der Kanton Uri dafür aus, das Gesuch gut zu heissen. Er wies darauf hin, dass nach der Reduktion des Waffenplatzes Andermatt und weiterer Bundesbetriebe aus der Region rund 1400 Arbeitsplätze verloren gingen. Das Tourismusprojekt ermögliche eine wirtschaftliche Neuorientierung und führe zu einer merklichen Bevölkerungszunahme, die der Abwanderung entgegenwirke.
Durch den Kanton Uri führt die bedeutendste Nord-Süd-Verbindung Europas. Die Belastung durch Strasse und Bahn für diese Region ist nicht zu unterschätzen und wird sich mit dem Bau der NEAT nochmals verstärken. Der Tourismus hat im Kanton Uri eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Davon können wegen der zentralen Lage auch die umliegenden Kantone profitieren.
Die Gesuchstellerin legt nach Ansicht des Bundesrates überzeugend dar, dass der Bau und Verkauf von Appartements und Ferienhäusern für den Erfolg der gesamten Anlage unabdingbar sind. Er befreit daher den Erwerb der Landfläche, worauf diese Appartements und Ferienhäuser erstellt werden sollen, von der Bewilligungspflicht.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024