Das BJ bewilligte die vereinfachte Auslieferung an Uruguay, allerdings unter dem Vorbehalt der Frage der Priorität, die auch dem US-Auslieferungsersuchen zuerkannt werden könnte. Es wird an den US-Behörden liegen, sich allenfalls mit einer Priorität von Uruguay einverstanden zu erklären. Sollten die US-Behörden damit nicht einverstanden sein, wird das BJ über die Frage der Priorität entscheiden. Am 17. September 2015 hat das BJ bereits die Auslieferung Figueredos an die USA bewilligt. Gegen den Auslieferungsentscheid des BJ hat der ehemalige Fussball-Funktionär eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben.
Wie die US-Strafverfolgungsbehörde verdächtigen auch die uruguayischen Strafverfolgungsbehörden Figueredo, sein Amt zur persönlichen Bereicherung missbraucht zu haben. Er soll bei der Vergabe von Marketingrechten an ein US-Sportvermarktungsunternehmen bezüglich der Austragung von Fussballspielen Bestechungsgelder in Millionenhöhe entgegengenommen haben.
Letzte Änderung 11.11.2015
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48