Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ; SR 0.211.221.311) ist ein multilaterales Übereinkommen im Bereich zwischenstaatlicher Adoptionen und regelt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden im Herkunftsland des Kindes und im Aufnahmestaat.
Welches sind die Ziele des HAÜ?
- Einführen von Schutzvorschriften, damit internationale Adoptionen zum Wohl der Kinder stattfinden und die Entführung und der Verkauf von Kindern sowie der Handel mit ihnen verhindert werden können.
- Einrichten eines Systems der Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten, um die Einhaltung dieser Schutzvorschriften sicherzustellen und zu
- gewährleisten, dass nach dem Verfahren dieses Abkommens zustandegekommene Adoptionen direkt anerkannt werden
Wann wird das HAÜ angewendet?
Entscheidendes Kriterium für die Anwendung des HAÜ ist der Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes eines Kindes von einem Vertragsstaat in einen anderen Vertragsstaat zwecks Adoption. Weder die Staatsangehörigkeit des Kindes noch die der Adoptionswilligen ist massgebend.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vertragsstaat und einem Herkunftsland?
Vertragsstaaten sind alle im Geltungsbereich des Haager Adoptionsübereinkommens aufgeführten Länder, welche dem HAÜ beigetreten sind. Diese Staaten unterscheiden sich aus Sicht des zur Adoption freigegebenen Kindes in sein Herkunftsland bzw. seinen künftigen Aufnahmestaat. Heute stammt der überwiegende Teil der Kinder aus südamerikanischen, asiatischen und osteuropäischen Herkunftsländern.
Was besagt das Prinzip der Subsidiarität von internationalen Adoptionen?
Ein Kind darf erst zur internationalen Adoption freigegeben werden, nachdem im Herkunftsland alle Massnahmen gescheitert sind, dem Kind den Verbleib in seiner bisherigen Familie zu ermöglichen oder eine geeignete Aufnahmefamilie zu finden.
Rechtliche Grundlagen
-
Haager Übereinkommen
(HAÜ, SR 0.211.221.311)
- Vertragsstaaten
Letzte Änderung 29.08.2023