Gleichstellung der Behinderten

Worum geht es?

Die Benachteiligungen der Behinderten sollen mit gezielten Massnahmen namentlich in den Bereichen des öffentlichen Verkehrs, der Bauten und der Dienstleistungen beseitigt oder zumindest verringert werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz, verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, ihre öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sowie ihre Leistungen behindertengerecht zu errichten bzw. zu erbringen. Auch öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen von Privaten müssen behindertengerecht sein.

Was ist bisher geschehen?

  • Der Bundesrat eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Nichtbehinderten. Am 23. Juni 1999 beauftragt der überdies das EJPD, die Arbeiten zur Umsetzung des entsprechenden Verfassungsauftrags in der revidierten Bundesverfassung an die Hand zu nehmen (Medienmitteilung).
  • Am 5. Juni 2000 schickt der Bundesrat den Entwurf eines Behindertengesetzes mit Erläuterungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 11. Dezember 2000 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Behindertengesetz. Die Benachteiligungen der Behinderten soll mit gezielten Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Bauten und der Dienstleistungen beseitigt oder zumindest verringert werden (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (00.094)
     
  • Volksabstimmung vom 18. Mai 2003

    Medienkonferenz vom 27. Februar 2003
    Referat von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
    Medienmitteilung vom 27. Februar 2003

    Ergebnis der Volksabstimmung
    Abstimmungskommentar von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
      
  • Der Bundesrat setzt das Behindertengleichstellungsgesetz (Medienmitteilung) und die Ausführungsbestimmungen (Medienmitteilung) auf den 1. Januar 2004 in Kraft.

Dokumentation

Initiativen und Motionen

Vernehmlassungsergebnisse

Vernehmlassungsergebnisse

Dossier

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Letzte Änderung 27.12.2004

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