Genetische Untersuchungen beim Menschen

Worum geht es?

Untersuchungen des menschlichen Erbgutes tragen zur Diagnostik, Prävention und Therapie bisher unheilbarer Krankheiten bei. Sie ermöglichen es zudem, Krankheitsveranlagungen vor dem Auftreten klinischer Symptome zu entdecken. Sie werfen deshalb heikle ethische, psychische und soziale Fragen auf. Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen will die Menschenwürde schützen, Missbräuche verhindern und die Qualität der Untersuchungen sichern.

Was ist bisher geschehen?

  • Der Bundesrat ermächtigt am 28. September 1998 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ein Vernehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf eines Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen zu eröffnen (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 6. Dezember 1999 Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat verabschiedet am 11. September 2002 die Botschaft zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (02.065)
     
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. April 2007 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Im Herbst 2009 kommen das EJPD und das EDI überein, dass die Federführung für das Gesetz (Anfragen zur Auslegung, parlamentarische Vorstösse etc.) vom Bundesamt für Justiz auf das Bundesamt für Gesundheit übergeht.

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse

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Letzte Änderung 14.02.2007

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