Worum geht es?
In seinem Bericht "Modernisierung des Familienrechts" vom 25. März 2015 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass das geltende Familienrecht die gesellschaftlichen Realitäten nicht genügend widerspiegelt. Auch das Erbrecht wird den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Erbrecht flexibler auszugestalten. Der Erblasser soll über einen grösseren Teil seines Vermögens frei verfügen können. Dazu will der Bundesrat insbesondere die Pflichtteilsquoten senken. So könnte der Erblasser beispielsweise auch den faktischen Lebenspartner oder die Stiefkinder stärker begünstigen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 4. März 2016 schickt der Bundesrat die Revision des Erbrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 10. Mai 2017 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen (Medienmitteilung).
- Am 29. August 2018 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Erbrechts (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (18.069)
- Am 10. April 2019 schickt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 26. Februar 2020 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse betreffend die Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, bis Anfang 2021 eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat setzt das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am. 10. Juni 2022 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (22.049)
Revision des Erbrechts
Berichte
- Bericht des Bundesrates: Modernisierung des Familienrechts (PDF, 1 MB, 25.03.2015)
- Zusammenfassung: Bericht zum Familienrecht (PDF, 90 kB, 25.03.2015)
-
Rapport adressé à l’Office fédéral de la justice sur la révision du Livre Troisième du Code civil suisse, "Des successions" ensuite de l’adoption par les Chambres fédérales de la motion Gutzwiller 10.3524 (PDF, 4 MB, 05.06.2020)
Denis Piotet, Professeur à la faculté de droit et des sciences criminelles de l’Université de Lausanne, Décembre 2012
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung) -
Bericht zu den Konturen eines "zeitgemässen Erbrechts" zu Handen des Bundesamtes für Justiz zwecks Umsetzung der "Motion Gutzwiller" (10.3524 vom 17.06.2010) (PDF, 537 kB, 05.06.2020)
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Juli 2013
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Ein zeitgemässes Erbrecht für die Schweiz. Bericht zur Motion 10.3524 Gutzwiller "Für ein zeitgemässes Erbrecht" zuhanden des Bundesamtes für Justiz (PDF, 197 kB, 05.06.2020)
Prof. Dr. iur., MA Michelle Cottier, März 2014
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches
(BBl 2018 5813)
-
Entwurf
(BBl 2018 5905)
- Medienmitteilung vom 29. August 2018
Gutachten
-
Regulierungsfolgenabschätzung Revision Erbrecht (Unternehmensnachfolge). Gutachten (PDF, 541 kB, 05.06.2020)
Forschungsbericht KMU‐HSG, Universität St. Gallen, April 2018
Referendumsvorlage
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Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erbrecht)
(BBl 2020 9923)
Neue Bestimmungen
-
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erbrecht)
(AS 2021 312)
Erbrechtliche Unternehmensnachfolge
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2022 1637)
-
Entwurf
(BBl 2022 1638)
- Medienmitteilung vom 10. Juni 2022
Dossier
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Letzte Änderung 10.06.2022
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