Gewaltfreie Erziehung

Worum geht es?

Der Bundesrat wurde mit der Motion 19.4632 Bulliard-Marbach (Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern) beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) einen Artikel aufzunehmen, in dem für Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert wird.

Wie das Anliegen der Motion 19.4632 umgesetzt werden könnte, hat der Bundesrat bereits in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3185 Bulliard-Marbach (Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung) geprüft und dazu einen entsprechenden Lösungsvorschlag für eine ausdrückliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB gemacht.  

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. Oktober 2022 verabschiedet der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3185 Bulliard-Marbach (Medienmitteilung).
  • Am 23. August 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
  • Am 13. September 2024 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der des Zivilgesetzbuches zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zuhanden des Parlaments (Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 13.09.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Nicole Hitz Quenon
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 460 84 62
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/gesellschaft/gesetzgebung/gewaltfreie-erziehung.html