Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Worum geht es?

Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurde das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1907 ersetzt und modernisiert. Die neuen Regelungen sowie die Institution der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind seither teilweise heftig kritisiert worden. In der Folge hat das Parlament den Bundesrat mit mehreren Postulaten beauftragt, verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Recht zu überprüfen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. November 2014 empfiehlt der Bundesrat zwei parlamentarische Vorstösse zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zur Annahme. Er ist bereit, die Wirksamkeit dieser Gesetzesrevision zu evaluieren (Medienmitteilung).
  • Am 4. Mai 2016 nimmt der Bundesrat vom Stand der laufenden Evaluation des neues Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Kenntnis (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat will abklären, wie der Einbezug nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verbessert werden kann (Medienmitteilung).
  • Das Bundesamt für Justiz (BJ) setzt eine Arbeitsgruppe ein, um den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vertieft abzuklären (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat will die einheitliche Anwendung von Bundesrecht im Bereich des Erwachsenenschutzes verbessern. Er hat am 27. September 2019 die Vernehmlassung zu zwei entsprechenden Vorlagen eröffnet (Medienmitteilung).
  • Am 28. April 2021 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis. Gemeinsam mit den Kantonen soll bis Ende 2022 eine neue Fassung der Verordnung erarbeitet werden (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die erweiterte Auskunftspflicht für die KESB auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Auf den Erlass einer Verordnung über die Erteilung von Auskünften zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes verzichtet er (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat will nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB einbeziehen. Am 22. Februar 2023 eröffnet er die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) auf den 1. Januar 2024 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 7. Juni 2024 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis. Das EJPD wird bis Mitte 2025 eine Botschaft ausarbeiten (Medienmitteilung).

Dokumentation

Auskunft über Erwachsenenschutzmassnahmen

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Einbezug nahestehender Personen

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 07.06.2024

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