Formulare

Neue Zivilstandsdokumente

  • Die Schweizer Dokumente liegen in einem neuen Layout vor. Sie werden wie bisher von oben nach unten gelesen. Neu sind die zwei Spalten. Bei Ehegatten, Partnern und Eltern werden die Spalten optisch mit einer Linie getrennt und die Paare (Elternpaar, Ehepaar, Partner) können nebeneinander geführt werden.
  • Das Layout der internationalen Dokumente entspricht den Vorgaben der massgeblichen Übereinkommen.
  • Die Dokumente wurden inhaltlich verschlankt. Anders als heute beinhalten die Dokumente nur noch die Personenstandsdaten, die notwendig sind. Dies ergibt sich aus dem verfassungsmässigen Grundsatz der Datensparsamkeit. So ist insbesondere das Geschlecht oder der Wohnsitz in einigen Dokumenten nicht notwendig und werden daher nicht mehr geführt. Als Beispiel kann auch die nachgeburtliche Anerkennungserklärung dienen: Die Angaben zur Mutter sowie zum Kind sind auf das notwendige Minimum reduziert worden.
  • Die Zivilstandsämter stellen weiterhin automatisierte Systemdokumente und Dokumente aus den Papierregistern aus. Leichte Abweichungen im Layout sind deshalb möglich.
  • Die Bestätigungen für Auslandereignisse existieren nicht mehr. Da im Personenstandsregister diese Zivilstandsereignisse und -tatsachen nachbeurkundet werden, können einheitliche Auszüge erstellt werden. Somit wird auch für eine Auslandgeburt eine Geburtsurkunde ausgestellt. Aus dem Ereignisort lässt sich klar erkennen, dass es sich um einen ausländischen Sachverhalt handelt. Es obliegt dann allen Dokumentenempfängern selber, ob sie das Dokument aus dem Ausland ebenfalls verlangen möchten oder nicht.

Letzte Änderung 12.11.2024

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