Vereinheitlichung des Strafprozessrechts

Worum geht es?

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) ersetzen die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den Bundesstrafprozess. Damit werden Straftaten in der Schweiz künftig nicht nur einheitlich im Strafgesetzbuch umschrieben, sondern auch nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Die Aufhebung der Rechtszersplitterung dient der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit und ermöglicht eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität. Die Gerichtsorganisation bleibt grundsätzlich wie bisher den Kantonen überlassen. Allerdings bedingt das einheitliche Prozessrecht insbesondere ein einheitliches Strafverfolgungsmodell. Auf Bundesebene werden die neuen Vorgaben durch den Erlass des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) umgesetzt.

Was ist bisher geschehen?

  • Eine 1994 vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzte Expertenkommission veröffentlicht 1998 ihr Konzept einer vereinheitlichten Schweizerischen Strafprozessordnung. Gestützt darauf erarbeitet ein verwaltungsexterner Sachverständiger im Auftrag des EJPD einen Vorentwurf für eine Schweizerische Strafprozessordnung. Ein weiterer Experte erarbeitet einen Vorentwurf für ein Schweizerisches Jugendstrafverfahren.
  • Der Bundesrat ermächtigt am 27. Juni 2001 das EJPD, die Vorentwürfe zu einer Schweizerischen Strafprozessordnung und zu einem Schweizerischen Jugendstrafverfahren sowie die Begleitberichte in die Vernehmlassung zu schicken (Medienmitteilung).
  • Am 2. Juli 2003 nimmt der Bundesrat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis und beauftragt das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Vereinheitlichung des schweizerischen Strafprozessrechts (Medienmitteilung).
  • Am 21. Dezember 2005 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (05.092)
      
  • Am 22. August 2007 genehmigt der Bundesrat den überarbeiteten Entwurf zu einer schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (Medienmitteilung).
  • Am 21. September 2007 schickt der Bundesrat den Vorentwurf zum Strafbehördenorganisationsgesetz in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 10. September 2008 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz (Medienmitteilung).
  • Am 11. Mai 2009 beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates einstimmig, den Bundesanwalt durch die Bundesversammlung wählen zu lassen und die Bundesanwaltschaft der Aufsicht einer unabhängigen Behörde zu unterstellen (Medienmitteilung).
  • Am 20. Mai 2009 erklärt sich der Bundesrat mit dem von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ausgearbeiteten Alternativmodell einverstanden (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (08.066)
     
  • Der Bundesrat setzt die Strafprozessordnung, die Jugendstrafprozessordnung und das Strafbehördenorganisationsgesetz auf den 1. Januar 2011 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 3. Dezember 2010 verabschiedet der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Strafprozessordnung (Medienmitteilung).

Dokumentation

Strafprozessordnung und Jugendstrafprozessordnung

*

Strafbehördenorganisationsgesetz

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 03.12.2010

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