Lebenslange Verwahrung

Worum geht es?

Am 8. Februar 2004 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährlich Sexual- und Gewaltstraftäter" und damit Artikel 123a der Bundesverfassung angenommen, der sofort in Kraft getreten ist. Er sieht eine Verwahrung mit restriktiven Entlassungsbedingungen vor. Dieser neue Verfassungsartikel ist unter Beachtung der Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention auf Gesetzesstufe konkretisiert worden (Art. Artikel 64 Absatz 1bis StGB). Der Begriff "lebenslang" ist insofern irreführend, als auch die "normale" Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 StGB) grundsätzlich lebenslang dauern kann: Gefährliche Täter können für unbestimmte Zeit verwahrt werden, d. h. so lange bis sie für die öffentliche Sicherheit keine erhebliche Gefahr mehr darstellen.

Was ist bisher geschehen?

  • Das Initiativkomitee "Selbsthilfegruppe Licht der Hoffnung" reicht am 3. Mai 2000 die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" mit 194 390 gültigen Unterschriften in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs bei der Bundeskanzlei ein.
  • Der Bundesrat verabschiedet am 4. April 2001 die Botschaft zur Volksinitiative (Medienmitteilung). Die laufende Revision des Strafgesetzbuches bringt eine Reihe von Neuerungen, welche die Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern schützen. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
     
  • Parlamentarische Beratungen (01.025)
     
  • Volksabstimmung vom 8. Februar 2004

    Medienkonferenz von 18. November 2003:
    Referat von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold 
    Referat von Regierungsrätin Regine Aeppli
    Referat (PDF, 53 kB, 21.06.2010) von Staatsrat Jean-Claude Mermoud (Text in Französisch)
    Medienmitteilung sowie Medienrohstoff 1 und 2 (PDF, 150 kB, 28.09.2010)
     
    Medienkonferenz von 19. Januar 2004:
    Referat von Bundesrat Christoph Blocher
    Referat von Staatsrätin Micheline Spoerri
    Referat von Regierungsrat Claudius Graf-Schelling
    Referat von Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz
    Medienmitteilung vom 19. Januar 2004

    Ergebnis der Volksabstimmung
    Abstimmungskommentar von Bundesrat Christoph Blocher

     

  • Das EJPD setzt am 2. April 2004 eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative ein. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende Juni 2004 einen Vorentwurf und Bericht vorzulegen (Medienmitteilung).
  • Das EJPD schickt am 15. September 2004 den Vorentwurf und Bericht zur Umsetzung der Verwahrungsinitiatiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung). 
  • Am 23. November 2005 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative (Medienmitteilung).

  • Parlamentarische Beratungen (05.081)
     
  • Der Bundesrat setzt die Ausführungsbestimmungen zur lebenslangen Verwahrung auf den 1. August 2008 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 29. Oktober 2012 eröffnet das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Anhörung zum Entwurf der Verordnung über die Eidg. Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter (Medienmitteilung).
  • Am 26. Juni 2013 verabschiedet der Bundesrat die Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter (Medienmitteilung).
  • Am 14. Mai 2014 ernennt der Bundesrat die Mitglieder der Eidgenössischen Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse

  • Zusammenfassung (PDF, 81 kB, 28.09.2010)

    Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über den Bericht und Vorentwurf der Arbeitsgruppe "Verwahrung" vom 15. Juli 2004 (Teil 2: Umsetzung von Artikel 123a BV über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter)

Verordnung

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Letzte Änderung 14.05.2014

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