Elektronische Akteneinsicht

Zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit der Akteneinsicht in elektronischer Form zu püfen. Dazu wurden die notwendigen Voraussetzungen in konzeptioneller, technischer und organisatorischer Hinsicht analysiert und verschiedene Umsetzungsvarianten ausgearbeitet. Angesichts der neusten Sparbeschlüsse verzichtet der Bundesrat jedoch darauf, die Möglichkeit einer Bundeslösung zur Realisierung eines gemeinsamen Schweizerischen Systems zum jetzigen Zeitpunkt zu vertiefen.

Am 4. Dezember 2015 verabschiedet der Bundesrat den Bericht zur elektronischen Akteneinsicht

Letzte Änderung 22.04.2021

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