Das Agrarrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Landwirtschaft, genauer mit dem landwirtschaftlichen Grundeigentum befasst. Landwirtschaftliche Grundstücke, insbesondere deren Übertragung und Verpfändung, sind Gegenstand der besonderen Bestimmungen im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht.
Die Verpachtung solcher landwirtschaftlicher Grundstücke unterliegt ebenfalls besonderen Bestimmungen, welche im Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht zu finden sind.
Links
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Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter
(Diese Seite enthält noch weitere Informationen, welche vom EGBA zur Verfügung gestellt werden)
- Bundesamt für Landwirtschaft
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Letzte Änderung 08.08.2024
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