Fall UBS

Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service betreffend UBS

Worum geht es?

Das Abkommen über ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service (IRS) betreffend UBS löst den Souveränitätskonflikt mit den USA auf dem staatsvertraglich vorgesehenen Weg. Diese Verhandlungslösung legt den drohenden Konflikt zwischen den Rechtsordnungen der Schweiz und der USA bei, da die USA auf einseitige Massnahmen zur Informationsbeschaffung verzichten und stattdessen auf der Grundlage des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens ein neues Amtshilfegesuch an die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) übermitteln. Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, das neue Amtshilfegesuch innert eines Jahres zu bearbeiten.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 30. April 2009 reicht die Schweiz eine Eingabe an das im Fall UBS zuständige Bundesbezirksgericht in Miami ein. Darin erläutert sie ihren rechtlichen Standpunkt und unterstreicht, dass ihre Rechtsordnung und damit ihre Souveränität zu respektieren sind (Medienmitteilung).
  • Am 7. Juli 2009 bekräftigt die Schweiz in einer Antwort auf die Stellungnahme der US-Behörden im Fall UBS, dass das Schweizer Recht eine Herausgabe der Kundendaten verbietet. In ihrer Eingabe an das zuständige Gericht in Miami weist sie zudem darauf hin, dass die notwendigen Massnahmen zur Durchsetzung des Schweizer Rechts vorbereitet sind (Medienmitteilung).
  • Am 12. Juli 2009 reichen die US-Regierung und die UBS mit der Unterstützung des Bundesrates im US-Zivilverfahren gegen die UBS ein Sistierungsgesuch ein (Medienmitteilung). Das US-Zivilverfahren wird in der Folge noch zwei weitere Male im Hinblick auf eine aussergerichtliche Einigung sistiert.
  • Am 12. August 2009 teilen die Schweiz und die USA dem zuständigen Richter mit, dass sie im US-Zivilverfahren gegen die UBS einen Vergleich erzielt haben (Medienmitteilung).
  • Am 19. August 2009 tritt das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA in Kraft. Die USA übermitteln im Fall UBS ein neues Amtshilfegesuch an die Schweiz und verzichten auf die Durchsetzung der Zivilklage, welche die Offenlegung der Identität von 52 000 Kontoinhabern der UBS verlangt. Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, ein neues, rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch innert eines Jahres zu bearbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 19. August 2009 beauftragt der Bundesrat die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), eine Projektorganisation zur Abwicklung des zweiten umfangreichen Amtshilfegesuchs aus den USA aufzustellen, und ernennt Hans-Jörg Müllhaupt zum Gesamtprojektleiter (Medienmitteilung).
  • Am 31. August 2009 trifft das Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service IRS, das rund 4450 UBS-Konten betrifft, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV ein (Medienmitteilung).
  • Am 17. November 2009 wird der Anhang zum UBS-Abkommen in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht. Die Amtshilfe, welche die Schweiz gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden leistet, ist auf Kurs (Medienmitteilung).
  • Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Rahmen des Amtshilfegesuchs der US-amerikanischen Steuerbehörde bereits über 500 Fälle bearbeitet (Medienmitteilung).
  • Das Bundesverwaltungsgericht heisst mit Urteil vom 21. Januar 2010 die Beschwerde einer US-Steuerpflichtigen gegen die Herausgabe ihrer Bankdaten an die amerikanische Steuerbehörde (IRS) im Rahmen des Amtshilfeverfahrens bezüglich UBS gut. Es handelt sich um den Pilotfall betreffend fortgesetzte und schwere Steuerdelikte (Medienmitteilung).
  • Am 27. Januar 2010 beschliesst der Bundesrat aufgrund einer Analyse des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, die Gespräche mit den USA fortzuführen. Gegebenenfalls wird er in einem zweiten Schritt das Amtshilfeabkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat wird das UBS-Abkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten. Er beauftragt am 24. Februar 2010 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 31. März 2010 genehmigt der Bundesrat das Änderungsprotokoll zur Revision des UBS-Abkommens. Das Protokoll wird noch gleichentags in Washington unterzeichnet (Medienmitteilung).
  • Am 14. April 2010 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments die Botschaft zur Genehmigung des revidierten UBS-Abkommens (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (10.038)
     
  • Das Parlament genehmigt während der Sommersession 2010 das revidierte UBS-Abkommen (Medienmitteilung).
  • In einem Pilotentscheid vom 15. Juli 2010 weist das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ab, mit welcher eine UBS-Kundin die Herausgabe ihrer Kundendaten an die amerikanischen Steuerbehörden verhindern wollte.
  • Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Amtshilfe-Prüfung von rund 4450 UBS-Kundendossiers innerhalb der im Amtshilfevertrag mit den USA vorgesehenen Frist abgeschlossen (Medienmitteilung).
  • Nach der letzten substantiellen Lieferung von Amtshilfefällen durch die Schweiz zieht die amerikanische Steuerbehörde IRS am 15. November 2010 den John Doe Summons gegen die UBS vollständig und definitiv zurück (Medienmitteilung).

Dokumentation

Zivilverfahren gegen die UBS

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 08.08.2024

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