Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich
Das Abkommen tritt 60 Tage nach der zweiten Mitteilung, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind, in Kraft (vgl. Art. 14). In Liechtenstein sind die innerstaatlichen Voraussetzungen seit September 2023 erfüllt. Der Bundesrat kann die Mitteilung machen, wenn die Bundesversammlung das Abkommen genehmigt hat und die Referendumsfrist von 100 Tagen abgelaufen ist.
Die Bundesversammlung hat das Abkommen mit der Schlussabstimmung vom 14. Juni 2024 genehmigt (Geschäft 23.070). Zurzeit läuft die Referendumsfrist.
Es wird damit gerechnet, dass das Abkommen im Januar 2025 in Kraft treten kann.
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich. Vorentwurf (PDF, 135 kB, 29.09.2022)
- Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 241 kB, 29.09.2022)
Letzte Änderung 24.06.2024