Revision der GmbH

(Revision des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Art. 772 ff. OR)

Worum geht es?

Die Revision des Obligationenrechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht) bezweckt, die GmbH konsequent als personenbezogene Kapitalgesellschaft auszugestalten. Mängel im seit 1936 unverändert geltenden Recht sollen beseitigt und die gesetzliche Regelung aktualisiert werden. Die Revision soll namentlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dienen.

Was ist bisher geschehen?

  • 1995 wird den Proff. Böckli, Forstmoser und Rapp der Auftrag erteilt, einen Vorentwurf für die Revision des Rechts der GmbH auszuarbeiten. 1996 liegt ein erster Entwurf vor, der von den Experten publiziert wird.
  • 1997 wird den Experten ein Zusatzauftrag zur Ergänzung des Vorentwurfs und des Begleitberichts erteilt. Der Vorentwurf und der Begleitbericht werden Ende 1998 fertig gestellt.
  • Am 28. April 1999 eröffnet der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf mit Begleitbericht zu einer Revision des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Medienmitteilung).
  • Am 5. Juli 2000 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), den Vorentwurf im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 19. Dezember 2001 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft für eine Revision des GmbH-Rechts (Medienmitteilung). 
     
  • Parlamentarische Beratungen (01.082)
    Am 16. Dezember 2005 heisst das Parlament das neue GmbH-Recht gut. Mit dem Inkrafttreten kann voraussichtlich am 1. Januar 2008 gerechnet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sämtliche mit der Vorlage zusammenhängenden Ausführungsbestimmungen überarbeitet.
     
  • Am 28. März 2007 schickt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Neuregelung des GmbH-Rechts und zur Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Das Eidg. Amt für das Handelsregister hat in Zusammenarbeit mit der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister Musterstatuten für die GmbH ausgearbeitet. Diese Musterstatuten können erst ab Inkrafttreten des revidierten GmbH-Rechts beim Handelsregisteramt als Beleg zur Eintragung einer neuen GmbH eingereicht werden.
  • Der Bundesrat setzt die umfassende Revision des Gesellschaftsrechts, die das GmbH-Recht modernisiert und die Revisionspflicht für alle Unternehmen neu regelt, sowie die totalrevidierte Handelsregisterverordnung mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Peter Böckli/Peter Forstmoser/Jean-Marc Rapp:
Reform des GmbH-Rechts, Expertenentwurf vom 29. November 1996 für eine Reform des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich 1997

Bibliografie

Verordnung (Totalrevision der Handelsregisterverordnung)

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 17.10.2007

Zum Seitenanfang

Kontakt

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister
Sekretariat
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 41 97
F +41 58 462 44 83
ehra@bj.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/wirtschaft/gesetzgebung/archiv/gmbh.html