Expertenkommission

Bisheriger Verlauf der Revisionsarbeiten

Bereits anlässlich der parlamentarischen Beratungen zum neuen Spielbankengesetz (SBG) im Jahre 1998 wurden verschiedentlich Stimmen laut, dass nun auch das bald 80 jährige Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (Lotteriegesetz, LG; SR 935.51) dringend einer Revision bedürfe. In seiner Antwort, namentlich auf die Vorstösse der Nationalräte Zisiadys und Widrig, erklärte der Bundesrat seinerzeit, dass die Revision des LG nach Abschluss der Arbeiten am SBG an die Hand genommen werden würde. Das neue SBG trat am 1. April 2000 in Kraft. In der Folge nahm das Bundesamt für Justiz (BJ) die Vorbereitungsarbeiten zur Revision des Lotteriegesetzes auf und der Bundesrat gab am 4. April 2001 grünes Licht für die Revision. Am 23. Mai 2001 setzte das EJPD eine ausserparlamentarische Expertenkommission zur Revision des LG ein.

Erste Sitzung

Die Expertenkommission Revision Lotteriegesetz (EK) tagte während eineinhalb Tagen (25./26. Juni 2001) im Bundesamt für Justiz in Bern. An der konstituierenden Sitzung vom 25. Juni 2001 liess sich die Kommission näher über die aktuellen Gegebenheiten und Probleme im schweizerischen Lotterie- und Wettbereich orientieren und organisierte die zukünftige Kommissionsarbeit.

Am 26. Juni 2001 führte die Kommission den ganzen Tag nach einem strikten Zeitplan blockweise Anhörungen von verschiedenen Personen und Organisationen durch, die am Lotterie- und Wettbereich näher interessiert sind: Es sind dies die

  • SEVA Lotteriegenossenschaft, Bern
  • ILL Interkantonale Landeslotterie, Zollikon ZH
  • LoRo Loterie Romande, Lausanne
  • STG Sport-Toto-Gesellschaft, Basel
  • Swiss Olympics, Schweizerischer Olympischer Verband
  • Trägerverein Lotterie Umwelt und Entwicklung, Basel
  • SKGCV Schweizerischer Kursaal und Grand Casino Verband, Lugano
  • SRF SWISS RETAIL FEDERATION, Bern
  • Comp-Lex, Zürich
  • BETandWin.com Interactive AG, Wien
  • Christian Osiek, Psychiatrische Universitätsklinik, Genf
  • Jörg Häfeli, Hochschule für Soziale Arbeit, Luzern

Die hohe Informationsdichte und die teilweise divergierenden Standpunkte in den Präsentationen der Angehörten erlaubten der Kommission, ein erstes, recht plastisches Bild der verschiedenen Interessenlagen und Probleme im schweizerischen Lotterie- und Wettbereich zu erhalten. Die Expertenkommission hält sich die Option offen, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anhörungen durchzuführen.

Die Informationen aus dieser ersten Sitzung sollen nun in einem nächsten Schritt ausgewertet und wo nötig ergänzt werden. Es ist vorgesehen, Mitte August an einer nächsten Sitzung eine Ist-Zustandsanalyse und eine Sichtung der verschiedenen Reformanliegen anzugehen.

Zweite Sitzung der Expertenkommission

Die Expertenkommission Lotteriegesetzrevision tagte am vergangenen 16. August zum zweiten Mal. Die Sitzung diente vorab der Verarbeitung der Ergebnisse der Anhörungen anlässlich der ersten Kommissionssitzung vom 26. Juni 2001 bzw. der Konsolidierung des für die kommenden Revisionsarbeiten relevanten Ist-Zustandes des schweizerischen Lotterie- und Wettbereiches. Gleichzeitig wurde auch eine Bestandesaufnahme der wichtigsten Problemsichten gemacht, welche den Ausgangspunkt für die Definition der Reformanliegen bilden wird. Diese Arbeit wird Hauptgegenstand der nächsten Kommissionssitzung Mitte September sein.

Dritte Sitzung der Expertenkommission

Die dritte (ganztägige) Sitzung der Expertenkommission LG-Revision fand am 13. September 2001 im Bundesamt für Justiz in Bern statt. An der Sitzung wurde zunächst der für die zukünftigen Arbeiten der Expertenkommission relevante Ist-Zustand vervollständigt (Sichtung des erarbeiteten Grundlagenmaterials über den schweizerischen Lotterie- und Wettmarkt sowie Ergänzung im Rahmen eines Meinungsaustausches). Daraufhin diskutierte und verabschiedete die Expertenkommission ein Arbeitspapier, welches eine schwerpunktmässige Zusammenfassung der bisher identifizierten Problembereiche sowie einige mögliche Lösungsansätze enthält. Für die nächste Sitzung ist vorgesehen, sich vertiefter mit den Definitionen der Lotterien und Wetten sowie mit dem zukünftigen Geltungsbereich des LG zu befassen, um daraus Schlüsse für die Formulierung erster Reformanliegen für das neue Gesetz ziehen zu können.

Vierte Sitzung der Expertenkommission

Die vierte Sitzung der Expertenkommission LG-Revision fand am 18. Oktober 2001 in Bern statt. Die Kommission beschäftigte sich dabei insbesondere vertieft mit den theoretischen Grundlagen, der Terminologie und den Abgrenzungen im Geldspielbereich. Sodann wurde das Ergebnis bzw. die Auswertung der bei den Kantonen gemachten Umfrage (Thema: Verteilkompetenz und Verwendung von Lotteriegeldern) diskutiert.

An der nächsten Sitzung, die am 22. November stattfinden wird, bildet der künftige Geltungsbereich des LG ein Hauptthema, zudem will sich die Kommission über die verschiedenen Lotterie- und Wettprodukte sowie ihre Durchführungsformen ins Bild setzen lassen.

Fünfte Sitzung der Expertenkommission

Die fünfte Sitzung der Expertenkommission LG-Revision fand am 22. November 2001 in Bern statt. Die Kommission verschaffte sich dabei insbesondere einen Ueberblick über die verschiedenen aktuellen (und denkbaren zukünftigen) Lotterie- und Wettprodukte sowie über deren herkömmlichen oder elektronischen Durchführungsformen. Daneben galt das Interesse der Kommission auch der internationalen Rechtslage im Bereich der Lotterien und Wetten. Zu diesem Zweck hatte die Kommission u.a. verschiedene externe Spezialisten zu kurzen Vorträgen und Referaten eingeladen.

Hauptschwerpunkt an der Dezembersitzung der Kommission wird die Diskussion über die Reformziele sowie über den Geltungsbereich des neuen LG bilden. Es ist zudem vorgesehen, dass sich die Kommission über die technischen Möglichkeiten, verbotene Internet-Spiele zu sanktionieren und zu sperren, orientieren lassen wird.

Sechste Sitzung der Expertenkommission

Am 13. Dezember 2001 traf sich die Kommission zur sechsten Sitzung in Bern. Schwerpunkte der halbtägigen Sitzung waren einerseits eine erste Diskussion über die Reformziele; andererseits diskutierte die Kommission über den möglichen künftigen Geltungsbereich des Gesetzes bzw. über die Abgrenzung zu anderen wichtigen Erlassen des Bundesrechts. Zudem liess sich die Kommission von einem Spezialisten des Bundesamtes für Polizei (BAP) über die bestehenden technischen Möglichkeiten, illegale Internet-Spiele zu sperren, informieren.

Haupttraktandum der Januarsitzung 2002 wird die Diskussion und anschliessende Festlegung der Leitlinien des neuen LG bilden. Ausserdem soll das generelle Regelungskonzept der Teilbereiche "Geltungsbereich, Definitionen und Ziele" des Entwurfes verabschiedet werden.

Siebte Sitzung der Expertenkommission

Gegenstand der siebten Sitzung vom 17. Januar 2002 bildete zur Hauptsache die Diskussion und Festlegung der wichtigsten Grundhaltungen der Kommission hinsichtlich der Ausgestaltung des neuen LG sowie das Aufarbeiten der Regelungskonzepte betreffend den "Geltungsbereich", die "Ziele" und die "Definitionen" des neuen LG.

Haupttraktandum der Februarsitzung 2002 wird die Weiterführung der Diskussion über die Regelungskonzepte (insb. "Definitionen" und "Ziele" des neuen LG) sein. Sodann wird sich die Kommission mit den Themen "Spielveranstalter, Konzessions- bzw. Bewilligungsregime sowie Durchführungsvorschriften" befassen.

Achte Sitzung der Expertenkommission

An der achten Sitzung vom 28. Februar 2002 befasste sich die Kommission schwergewichtig mit der Konzeption der "Definitionen" und der "Ziele" des neuen LG sowie mit der Konzeption der Bereiche "Spielveranstalter" und "Durchführungsvorschriften".

Für die neunte Sitzung im März 2002 ist die Weiterführung der Arbeiten zu den Themen "Spielveranstalter", "Ziele" und "Durchführungsvorschriften" geplant.

Neunte Sitzung der Expertenkommission

Anlässlich der neunten Sitzung der Expertenkommission nahm diese von den Ergebnissen einer eigens für die Revision durchgeführten Publikumsumfrage Kenntnis und führte die begonnene Diskussion über die zukünftigen "Definitionen" von Lotterien und Wetten weiter.

Für die zehnte Sitzung im April 2002 ist vorgesehen, dass sich die Kommission einlässlich mit dem Thema "Besteuerung" und "Verteilung von Lotterieerträgnissen" auseinandersetzen wird.

Zehnte Sitzung der Expertenkommission

An ihrer zehnten Sitzung befasste sich die Expertenkommission vorab mit Fragen zu den Bereichen Bewilligungsvoraussetzungen, Spielveranstalter bzw. Spielveranstaltung, Durchführungsvorschriften sowie Besteuerung von Lotterien und Wetten. Sodann liess sich die Kommission von Vertretern des Schweizerischen Institutes für Rechtsvergleichung über neue internationale Entwicklungen und Trends, v.a. in England und Deutschland informieren.

Am 6 und 7. Juni 2002 wird sich die Kommission in eine zweitägige Klausur begeben. Thema dieser Klausur wird die Redaktion / erste Lesung des Gesetzesentwurfes/Begleitberichts sein.

Elfte Sitzung der Expertenkommission

Zu ihrer elften Sitzung fand sich die Expertenkommission im Rahmen einer zeitägigen Klausur in Gerzensee zusammen. Dabei ging es einerseits um die vertiefte Diskussion der möglichen künftigen Besteuerungs-, Abgabe- und Verteilungsmodelle von Lotterien und Wetten. Anderseits befasste sich die Kommission mit der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs.

Anlässlich der zwölften Kommissionsitzung vom 27. Juni 2002 wird eine weitere (die zweite) Anhörungsrunde von interessierten Kreisen stattfinden.

Zwölfte Sitzung der Expertenkommission

Am 27. Juni 2002 führte die Kommission zum zweiten Mal Anhörungen (mit anschliessenden Diskussionen) durch. Zur Anhörung eingeladen waren u.a. jene Organisationen, die bereits am 26. Juni 2001 ein erstes Mal Gelegenheit hatten ihre Anliegen vorzubringen. Die zweite Anhörung diente neben der Aktualisierung des Informationsstandes vor allem dazu, von den Teilnehmer erste Reaktionen und Stellungnhamen zu den möglichen Tendenzen und Stossrichtungen des künftigen Gesetzesentwurfes in Erfahrung zu bringen.

Am 15. und 16. August 2002 wird sich die Kommission erneut zu einer zweitägigen Klausur in Thun zusammenfinden. Dabei soll die Lesung des Gesetzesentwurfs sowie die Diskussion der möglichen Besteuerungsmodelle fortgesetzt werden.

Dreizehnte Sitzung der Expertenkommission

Am 15. und 16. August 2002 traf sich die Kommission erneut zu einer zweitägigen Klausur in Thun. Sie befasste sich dabei v.a. mit der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfes. Die dabei beschlossenen Änderungen und Vorschläge werden bis zur nächsten Sitzung am 12. September 2002 in den Entwurf eingearbeitet.

Es ist vorgesehen, anlässlich der Septembersitzung auch das Kapitel der Besteuerung, mit dem sich zur Zeit eine Arbeitsgruppe befasst, in den Entwurf zu integrieren und darüber zu beschliessen.

Vierzehnte Sitzung der Expertenkommission

Die 14. Sitzung der Expertenkommission fand am 12. September 2002 in Bern statt. Schwerpunkt der Sitzung bildete die dritte Lesung des bereits von der internen Redaktionskommission überarbeiteten Vorentwurfes. Dabei wurde auch das künftige Besteuerungsprinzip in den Entwurf integriert, wobei hier noch einige Feinarbeiten zu leisten sind. Sodann setzte die Kommission eine Untergruppe ein, die bis zur Oktobersitzung Lösungen für die noch offenen Punkte erarbeiten soll.

Hauptthema der ersten von zwei Sitzungen im Oktober wird die Endbereinigung des Vorentwurfes sowie die erste Lesung des erläuternden Berichtes sein.

Fünfzehnte und sechzehnte Sitzung der Expertenkommission

Die 15. Sitzung der Expertenkommission fand am 17. Oktober 2002 in Bern, die 16. und vorerst letzte Sitzung am 25. Oktober 2002 gleichenorts statt. Schwerpunkt beider Sitzungen bildeten Schlusslesung bzw. Endbereinigung von Entwurf und Erläuterndem Bericht. Nach der Bereinigung und Genehmigung der Entwürfe verabschiedete die Kommission diese zuhanden des EJPD.

Letzte Änderung 28.04.2021

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