Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) treibt zurzeit zwei Vorhaben zur Beschleunigung der Asylverfahren voran, ein kurzfristiges und ein langfristiges: Zum einen erstellt das EJPD bis Ende September 2011 eine Zusatzbotschaft zur Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes von 2010. Zum andern bereitet es wenn möglich bis Ende 2012 eine Vernehmlassungsvorlage für eine umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs vor.
Der Asylbereich soll in den nächsten Jahren neu strukturiert werden, um die Verfahrensdauer markant zu verkürzen; als flankierende Massnahme soll Rechtsschutz der Asylsuchenden verbessert werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat einen entsprechenden Bericht des EJPD am 9. Mai 2011 einstimmig gutgeheissen und ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vorgeschlagen: Zusatzbotschaft mit kurzfristig realisierbaren Änderungen bis Ende September 2011, Vernehmlassungsvorlage mit den vorbereitungsintensiveren Neuerungen bis Ende 2012. Der Bundesrat ist dem Vorschlag der Kommission am 6. Juni 2011 gefolgt. Das EJPD wird ihm die Zusatzbotschaft bis Ende September 2011 unterbreiten. Die SPK-S ihrerseits will im Oktober 2011 wieder über das Geschäft beraten.
Das kurzfristige Vorhaben: Zusatzbotschaft zur laufenden Asylgesetzrevision
Bis Ende September 2011 ergänzt der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes, die er dem Parlament im Mai 2010 überwiesen hat. Diese Zusatzbotschaft umfasst vier Neuerungen: Die Schaffung einer Vorbereitungsphase vor dem eigentlichen Asylverfahren, eine medizinische Untersuchung in den bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren, punktuelle Verbesserungen des Rechtschutzes und Absprachen zwischen dem EJPD und dem Bundesverwaltungsgericht zur Vereinfachung der administrativen Abläufe. Diese Neuerungen sind auch erste Schritte in Richtung der langfristig geplanten Neustrukturierung des Aslybereichs.
Das langfristige Vorhaben: Neustrukturierung des Asylbereichs
Langfristig soll das Asylverfahren markant verkürzt werden. Zu diesem Zweck sollen Verfahrenszentren des Bundes eingerichtet werden, in denen die erstinstanzlichen Verfahren rasch abgeschlossen werden. Dazu müssten die Kapazitäten in den Bundeszentren deutlich erhöht werden.
Die finanziellen, organisatorischen, rechtlichen und politischen Konsequenzen einer solchen Neustrukturierung müssen nun vertieft geprüft werden. Das EJPD hat den Auftrag, die Vernehmlassungsvorlage für die dazu nötigen Änderungen des Asylgesetzes wenn möglich bis Ende 2012 zu erarbeiten.
Dokumente
Links
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Zusatzbotschaft zur Änderung des Asylgesetzes
(Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich, kurzfristige Massnahmen, Handlungsoption 3)
Letzte Änderung 12.08.2011
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