Umsetzung der Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt – Ablauf der Vernehmlassungsfrist
Die Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt im Obligationenrecht (OR), die das Parlament im Juni 2020 als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen" beschlossen hat, sehen zwei Neuerungen vor: Zum einen werden grosse Schweizer Unternehmen erstmals gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen (sogenannte nicht-finanzielle Berichterstattung). Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfaltspflichten einhalten. Diese Sorgfaltspflichtenregelungen müssen auf Verordnungsstufe mit Ausführungsbestimmungen umgesetzt werden, wobei diese nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen dürfen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung bis am 14. Juli 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Der Gegenvorschlag des Parlaments kommt – vorbehältlich des Referendums – zum Zug, weil die weitergehende Volksinitiative im November 2020 in der Volksabstimmung verworfen wurde; die Referendumsfrist endet am 5. August 2021.
Der Entwurf der "Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr)" regelt namentlich, welche Unternehmen diese neuen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Im Bereich der sogenannten Konfliktmineralien legt die Verordnung die jährlichen Einfuhr- und Bearbeitungsmengen für Mineralien und Metalle fest, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht betreffend Konfliktmineralien befreit ist. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Verordnung orientieren sich an den in der EU geltenden Schwellenwerten (EU 2017/821). Im Bereich der Kinderarbeit enthält die Verordnung die vom Gesetz verlangten Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Unternehmen mit geringen Risiken in diesem Bereich. Schliesslich konkretisiert die Verordnung die einzelnen Sorgfaltspflichten und nennt die massgebenden international anerkannten Regelwerke. Bei den Ausnahmen für die KMU orientiert sich die Verordnung an den Schwellenwerten, wie sie heute für die ordentliche Revision der Jahresrechnung gelten.
Das Parlament und der Bundesrat haben sich mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen" für eine international abgestimmte Regulierung ausgesprochen. Deshalb orientieren sich der indirekte Gegenvorschlag und damit auch die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung an den Regeln, wie sie heute in der EU gelten. Das ist einerseits die EU-Richtlinie 2014/95 betreffend die nicht-finanzielle Berichterstattung und andererseits die EU-Richtlinie "zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten" (sogenannte Konfliktmineralien). Im Bereich der Kinderarbeit geht die Schweiz einen Schritt weiter als die EU. Anderweitige, teilweise weitergehende Regelungen in einzelnen Ländern sind nicht direkt vergleichbar. So sehen z.B. Deutschland und Frankreich zwar allgemeinere Sorgfaltspflichten als die Schweiz vor, aber auch deutlich höhere Schwellenwerte.
Derzeit wertet das Bundesamt für Justiz die Eingaben aus der Vernehmlassung zur "Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr)" aus. Nach heutiger Planung soll der Bundesrat wenn möglich noch in diesem Jahr die Ausführungsbestimmungen zu den Sorgfaltspflichten beschliessen und die Bestimmungen des Gegenvorschlags in Kraft setzen. Das Gesetz gewährt den Unternehmen anschliessend ein Jahr, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen (2022). Die neuen Pflichten könnten damit erstmals auf das Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden.
Weitere Infos
Links
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Neue Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Medienmitteilung vom 14. April 2021
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Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt"
Themenseite zur Volksabstimmung vom 29. November 2020
Letzte Änderung 14.07.2021