Der «Blick» berichtete am 3. Oktober 2024, Bundesrat Beat Jans habe dem Bundesrat die Ausweitung des Schutzstatus S auf vorläufig Aufgenommene beantragt. Das ist tatsachenwidrig.
- Im Auftrag des EJPD hat die Evaluationsgruppe Schutzstatus S unter der Leitung von alt National- und Regierungsrat Urs Hofmann den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der vorläufigen Aufnahme und des Schutzstatus S geprüft. In ihrem Bericht hat die Evaluationsgruppe mehrere Varianten vorgeschlagen.
- Das EJPD hat in der Folge jene Variante weiterverfolgt, die auf eine Vereinheitlichung des Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme verzichtet. Diesen Vorschlag hat das EJPD am 20. August 2024 in die Ämterkonsultation geschickt.
- Der Bundesrat hat am 20. September 2024 der vom EJPD in der Ämterkonsultation vorgeschlagenen Variante zugestimmt.
- Der Bundesrat hat dem EJPD dabei den Auftrag erteilt, vertieft abzuklären, welche Angleichungen in der Rechtsstellung der Schutzsuchenden vorgenommen werden sollen. Der Schutzstatus S und die vorläufige Aufnahme sollen grundsätzlich beibehalten werden. (Medienmitteilung)
- Ebenfalls tatsachenwidrig ist die Behauptung des «Blick», dass die Sozialleistungen bei einer Angleichung steigen würden. Die vom Bund an die Kantone ausgerichtete Globalpauschale für Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommene ist identisch.
Verletzung journalistischer Regeln:
- Das EJPD hält fest, dass es der «Blick» unterlassen hat, dem EJPD Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
- Schliesslich hält das EJPD ebenfalls fest, dass der «Blick» darauf verzichtet hat, in die dem Entscheid des Bundesrats zu Grunde liegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Letzte Änderung 03.10.2024