Schweiz und Österreich vereinbaren Aktionsplan gegen irreguläre Migration

Bern, 28.09.2022 - Die Schweiz und Österreich arbeiten enger zusammen, um die irreguläre Migration wirksam einzudämmen. Darauf haben sich der österreichische Bundesinnenminister Gerhard Karner und Bundesrätin Karin Keller-Sutter am 28. September 2022 bei einem Arbeitstreffen in Zürich geeinigt. Der Aktionsplan sieht gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene sowie eine engere bilaterale Zusammenarbeit vor.

Die irreguläre Migration insbesondere auf der Balkanroute hat in den vergangenen Monaten stark zugenommen. Um diese einzudämmen, haben sich Österreich und die Schweiz auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Der Aktionsplan Österreich-Schweiz, den Bundesinnenminister Karner und Bundesrätin Keller-Sutter vereinbart haben, enthält neben migrationspolitischen Schritten auf bilateraler und internationaler Ebene auch bilaterale grenzpolizeiliche Massnahmen.

Brief an die EU-Kommission

Im Zentrum des Aktionsplans stehen gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene. So intervenieren Österreich und die Schweiz zusammen mit Deutschland, Kroatien und Slowenien bei der Europäischen Kommission mit dem Ziel, eine Anpassung der Visumspolitik der Westbalkanstaaten zu erreichen. Damit soll verhindert werden, dass eine liberale Visumspolitik zum Treiber der irregulären Migration auf der Balkanroute wird.

Österreich und die Schweiz arbeiten auch auf eine grundlegende Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems hin. Zudem soll, insbesondere zur Verhinderung der Sekundärmigration, der Schengener Grenzkodex rasch angepasst werden. Zum Aktionsplan gehört ebenfalls das gemeinsame Engagement für effektive Rückkehrverfahren.

Gemeinsame Patrouillen gegen das Schlepperwesen

Die vereinbarten grenzpolizeilichen Massnahmen beinhalten unter anderem zusätzliche grenzüberschreitende Fahndungen und Einsätze, um das Schlepper- und Schleuserwesen zu bekämpfen. Zudem werden im grenzüberschreitenden Bahnverkehr gemeinsame Patrouillen eingesetzt. Zuständig dafür sind auf Schweizer Seite die kantonalen Behörden sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Kommunikation soll unter anderem mit dem Einsatz von Verbindungsoffizieren gestärkt werden.

Die Schweiz und Österreich werden die Umsetzung des Aktionsplans bis Ende 2022 evaluieren und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorschlagen.


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Letzte Änderung 06.06.2024

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