Das von der Schweiz am 25. Juni 2004 unterzeichnete Fakultativprotokoll will insbesondere durch Besuche und Kontrollen internationaler und nationaler Gremien in Gefängnissen und Anstalten den Schutz vor Folter verstärken. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UN-Unterausschuss unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren. Das Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung nationaler Kommissionen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der Unterausschuss haben.
Bundeslösung
Der Bundesrat schlägt vor, eine nationale Kommission zur Verhütung der Folter einzusetzen. Eine Bundeslösung wird auch von der Mehrheit der Kantone befürwortet, die sich bereits im Rahmen einer Anhörung sowohl gegen eine kantonale Lösung als auch gegen eine Konkordatslösung ausgesprochen haben. Die Kommission überprüft regelmässig die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, und veröffentlicht einen Jahresbericht. Sie kann zudem zu bestehenden Gesetzen und zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen sowie Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden verfassen. Die Kommission wird vom Bundesrat ernannt und besteht aus zwölf Mitgliedern. Sie setzt sich insbesondere zusammen aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug.
Letzte Änderung 23.09.2005
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