Die beiden Partner/innen reichen persönlich beim Zivilstandsamt das Gesuch um Eintragung ein. Das Zivilstandsamt prüft, ob das Gesuch in der richtigen Form eingereicht worden ist, die nötigen Dokumente vorliegen und die Voraussetzungen für die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft erfüllt sind. Dieses Vorverfahren kann bei triftigen Gründen schriftlich durchgeführt werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die eingetragene Partnerschaft beurkundet. Diese Beurkundung ist wie die Eheschliessung öffentlich. Im Gegensatz zur Ehe wird die eingetragene Partnerschaft jedoch nicht durch das Ja-Wort in Anwesenheit von zwei Zeugen begründet, sondern durch die Protokollierung der Willenserklärungen der beiden Partner/innen. Die eingetragene Partnerschaft hat keine Auswirkungen auf den amtlichen Namen der beiden Partner/innen.
Dokumente
-
Zivilstandsverordnung
(AS 2006 2923)
Letzte Änderung 28.06.2006
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Judith
Wyder
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 41 78
F
+41 58 462 78 79