Wer sein Kind ausserhalb des engsten Familienkreises betreuen lassen will oder muss, soll sich darauf verlassen können, dass diese Betreuung verbindlich festgelegten Qualitätsanforderungen genügt. Die neue Kinderbetreuungsverordnung will deshalb mit klaren Vorgaben an die zuständigen Behörden, Betreuungspersonen, Einrichtungen und Platzierungsorganisationen das Wohl und den Schutz des Kindes gewährleisten. Sie berücksichtigt zudem die gesellschaftliche Entwicklung und die Vielfalt der heutigen Betreuungsformen. Angesichts des ausgesprochenen Bedürfnisses nach familienergänzender Betreuung soll neu auch die Tagesbetreuung von Kindern durch Tagesmütter, Krippen oder Kindertagesstätten einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.
Schaffung einer zentralen kantonalen Fachbehörde
Die Kinderbetreuungsverordnung sieht die Schaffung einer zentralen kantonalen Fachbehörde vor, die für die Bewilligung und die Beaufsichtigung von Tages- und Pflegeeltern sowie von Einrichtungen und Platzierungsorganisationen zuständig ist. Die Aufsicht über das individuelle Betreuungsverhältnis erfolgt hingegen durch die Kindesschutzbehörde oder die Eltern, die den Entscheid über die Platzierung getroffen und den Betreuungsplatz ausgewählt haben. Diese Zweiteilung ermöglicht es, Fachwissen und Erfahrung bei einer Behörde zu konzentrieren. Dadurch trägt sie zur weiteren Professionalisierung bei und erleichtert die Zusammenarbeit der Kantone, was angesichts der zahlreichen kantonsübergreifenden Platzierungen bedeutsam ist.
Um eine qualitativ hochstehende Betreuung zu gewährleisten, verpflichtet die Kinderbetreuungsverordnung die Kantone insbesondere zur Weiterbildung und Beratung von Betreuungspersonen. Sie müssen zudem eine Fachstelle einrichten, an die sich Betreuungspersonen bei Fragen und Problemen wenden können. Die neue Verordnung berücksichtigt ferner die Mobilität der Gesellschaft, die zunehmend grenzüberschreitende Platzierungen zur Folge hat. Sie regelt die internationalen Verhältnisse in einem eigenen Kapitel.
Separate Adoptionsverordnung
Die Kinderbetreuungsverordnung will ein verständliches Arbeitsinstrument für die meistens nicht juristisch ausgebildeten Akteure im Pflegekinderwesen sein. Sie ist deshalb umfangreicher als die alte Pflegekinderverordnung. Sie bleibt aber eine Rahmenverordnung, die durch die kantonalen Gesetze ergänzt wird. Der besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit dient auch der Vorschlag, die in der Pflegekinderverordnung enthaltenen Bestimmungen zur Aufnahme von Adoptivkindern mit der Verordnung über die Adoptionsvermittlung und der Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen bei internationalen Adoptionen in einer separaten Verordnung über die Adoption zusammenzufassen.
Letzte Änderung 05.06.2009
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