Bern. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine erste Aussprache zur organisierten Suizidhilfe geführt.
Zur Diskussion stehen gesetzliche Schranken und ein Verbot der organisierten Suizidhilfe. Der Bundesrat ist in dieser ethisch kontroversen Frage geteilter Meinung. Er wird deshalb eine Vernehmlassung mit mehreren Varianten erarbeiten und zur Diskussion stellen.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist im Juli 2008 vom Bundesrat beauftragt worden, zusammen mit betroffenen Ämtern abzuklären, ob bezüglich organisierter Suizidhilfe in gewissen Punkten gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Letzte Änderung 17.06.2009