Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen tritt am 1. März 2010 in Kraft

Bern. In Reiseausweisen für Flüchtlinge und in Pässen für Staaten- und Schriftenlose werden künftig Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Zur Umsetzung des entsprechenden Volksentscheids vom 17. Mai 2009 hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung eine Totalrevision der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) verabschiedet. Die revidierte Verordnung tritt auf den 1. März 2010 in Kraft.

Am 13. Dezember 2004 hat die Europäische Gemeinschaft die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EG-Ausweisverordnung) verabschiedet. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung biometrischer Daten in den Pässen und Reisedokumenten der EU-Mitgliedstaaten bzw. der Schengen-Staaten geschaffen. Diese EU-Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, die vom Schweizer Stimmvolk in der Abstimmung vom 17. Mai 2009 angenommen wurde.

Mit der Einführung der biometrischen Ausweise muss auch das Antragsverfahren für Reisedokumente für ausländische Personen teilweise geändert werden. Diese Anpassung des Antragsverfahrens bildet den Hauptgrund für die vorliegende Totalrevision der RDV. Im Rahmen der Revisionsarbeiten werden auch verschiedene durch die Praxis aufgedeckte Schwachstellen der RDV behoben.

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Letzte Änderung 20.01.2010

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