Nachdem die Rechtskommission des Nationalrats im letzten November ihre parlamentarische Initiative „Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht“ zurückgezogen hat, plant der Bundesrat nun eine Teilrevision der Pflegekinderverordnung, welche die Tätigkeit der Vermittlungsorganisationen regeln soll. Zu diesem Zweck will er die entsprechenden Bestimmungen des Entwurfs für eine Kinderbetreuungsverordnung im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse überarbeiten. Hingegen verzichtet der Bundesrat auf die ursprünglich vorgesehene umfassende Regelung der ausserfamiliären Tages- und Vollzeitbetreuung von Kindern.
Letzte Änderung 22.02.2012
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