Im Jahr 2007 hatte sich der Bundesrat für eine Aufhebung der Lex Koller ausgesprochen, weil er sich davon wichtige volkswirtschaftliche Impulse versprach. Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, sah er gleichzeitig flankierende raumplanerische Massnahmen vor. Im Jahr 2008 wies das Parlament die Aufhebungsvorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.
Seither hat sich die Situation wesentlich verändert. Im Vordergrund steht nicht nur die Zweitwohnungsproblematik. Als Folge der Finanzkrise von 2008 ist das Interesse an Investitionen stark gestiegen. Der Bundesrat geht davon aus, dass nach einer Aufhebung der Lex Koller viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen würde. Zudem führte die Zuwanderung von ausländischen Staatsangehörigen in die Schweiz dazu, dass die Nachfrage nach Grundstücken in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Parlaments, dass die Lex Koller die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt dämpft und damit negative volkswirtschaftliche Folgen verhindert. Entsprechend dem Auftrag des Parlaments beantragt er deshalb, auf die Aufhebung dieses Gesetzes zu verzichten. Der Bundesrat wird die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin genau verfolgen und allenfalls notwendige Änderungen der Lex Koller prüfen.
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(BBl 2013 9069)
Letzte Änderung 13.11.2013
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