Die RK-S schlägt zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Fristverlängerung" (19.471) und in Übereinstimmung mit einer Empfehlung der Unabhängigen Expertenkommission "Administrative Versorgungen" (UEK) vor, die Frist für die Einreichung der Gesuche zu streichen. Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesentwurf zu. Die Streichung ermöglicht es weiteren Opfern, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage waren, sich innert der geltenden Frist zu melden, ohne zeitlichen Druck ein Gesuch einzureichen.
Wiedergutmachung und Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen
Der Bundesrat hat bereits im letzten Herbst betont, dass der Prozess der Wiedergutmachung und der Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen sei. Er erachtet Bestrebungen zugunsten einer weiterführenden Aufarbeitung als sehr wichtig. Darüber hinaus ist er nach wie vor der Ansicht, dass der Schwerpunkt des Wiedergutmachungsprozesses nun auch auf eine verstärkte finanzielle Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und auf die Verbreitung der Forschungsergebnisse gelegt werden soll. Das Parlament hat in der Wintersession 2019 die nötigen Kredite für die nächsten vier Jahre deutlich aufgestockt.
Und schliesslich hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 27. November 2019 zur parlamentarischen Initiative "Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter" (19.476) auch einen Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates unterstützt. Dieser sieht vor, Kürzungen der Ergänzungsleistungen, die aufgrund der Anrechnung des Solidaritätsbeitrages auf die Ergänzungsleistungen erfolgt sind, aufzuheben. Den betroffenen Personen soll der entsprechende Betrag zurückerstattet werden.
Dokumentation
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Stellungnahme des Bundesrates
(BBl 2020 1653)
Letzte Änderung 12.02.2020
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