Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)

Vorläufige amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung:
  • Total Stimmen:
  • Ja:
  • Nein:
  • Stände Ja:
  • Stände Nein:

64.67%
3 430 154
1 095 174 (31.93%)
2 334 980 (68.07 %)
0 0/2
20 6/2

Ergebnisse im Detail

Medienkonferenz vom 28. November 2021


Unten finden Sie die Informationen zur Justiz-Initiative, die das EJPD vor der Abstimmung vom 28. November 2021 online veröffentlicht hatte.

Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden heute alle sechs Jahre vom Parlament auf Vorschlag seiner Gerichtskommission gewählt. Kommission und Parlament gewährleisten dabei, dass alle politischen Parteien angemessen vertreten sind (Parteienproporz). Dieses Vorgehen hat sich bewährt, da es die politischen Verhältnisse respektiert und Transparenz schafft.

Nach Ansicht des Komitees der Justiz-Initiative beschränkt dieses Vorgehen die richterliche Unabhängigkeit. Zudem würden Parteilose bei der Richterwahl nicht ausreichend berücksichtigt. Die Justiz-Initiative will daher Richterinnen und Richter künftig durch das Los bestimmen. Eine unabhängige Fachkommission würde darüber entscheiden, wer am Losverfahren teilnehmen darf. Sie dürfte nur Personen berücksichtigen, welche fachlich und persönlich für das Amt geeignet sind. Einmal gewählte Richterinnen und Richter könnten künftig bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus im Amt bleiben. Eine frühzeitige Entlassung wäre nur noch in Ausnahmefällen möglich.

TV-Statement

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Erklärvideo

Medienkonferenz, 11. Oktober 2021

 

Heutige Praxis

Heute werden Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch das Parlament gewählt. Freie Richterstellen werden jeweils durch die Gerichtskommission des Parlaments ausgeschrieben. Diese prüft die Bewerbungen und schlägt dem Parlament daraufhin fachlich und persönlich geeignete Personen zur Wahl vor. Die Kommission sorgt freiwillig dafür, dass alle politischen Parteien und Amtssprachen möglichst angemessen vertreten sind. Das Parlament hat zudem die Möglichkeit, zusätzliche Aspekte wie Geschlecht und regionale Herkunft zu berücksichtigen.

Das Parlament wählt die Richterinnen und Richter für eine sechsjährige Amtsdauer. Es ist üblich, dass amtierende Richterinnen und Richter nach Ablauf der sechsjährigen Amtsdauer wiedergewählt werden. Seit 1874 verweigerte das Parlament lediglich in zwei Fällen einem Richter eine weitere Amtszeit, in beiden Fällen aus Altersgründen.

Die Justizinitiative im Detail

Bei einer Annahme der Initiative würden sich insbesondere die folgenden vier Punkte ändern:

Haltung von Bundesrat und Parlament

Das heutige System der Bundesrichterwahl durch das Parlament ist bewährt, transparent und demokratisch. Die Justiz-Initiative will dieses System durch ein Losverfahren ersetzen. Statt demokratisch gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier würde neu der Zufall entscheiden. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab:

  • Demokratische Wahl statt Losglück
    Heute werden Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch die Vereinigte Bundesversammlung (Parlament) gewählt. Die öffentliche Wahl ist ein transparenter Vorgang, der sich bewährt hat. Als Wahlorgan steht das Parlament in der politischen Verantwortung. Im Falle einer Annahme der Initiative würde eine einmalige Losziehung anstelle der regelmässigen Wahlen treten. Eine solche Richterwahl per Los widerspricht der demokratischen Tradition der Schweiz und ist unserem Rechtssystem fremd. In keinem einzigen Kanton werden Richterinnen und Richter durch ein Losverfahren bestimmt. Ein solches Verfahren könnte dazu führen, dass nicht die geeignetsten Personen zu Richterinnen und Richtern ernannt werden, sondern jene, die am meisten Glück haben.
  • Ausgewogene Vertretung
    Das Parlament berücksichtigt bei der Wahl traditionsgemäss die Wählerstärke der politischen Parteien (Parteienproporz). Dieses Vorgehen stärkt die Akzeptanz des Bundesgerichts in der Bevölkerung, da dadurch verschiedene gesellschaftliche Strömungen und politische Grundhaltungen ausgewogen und transparent mit einbezogen werden. Das Parlament kann zudem weitere Kriterien wie die Herkunft, das Alter oder das Geschlecht in die Wahl miteinfliessen lassen. Ein Losverfahren kann den Anspruch nach Ausgewogenheit nicht oder nur teilweise gewährleisten. Werden die Richterinnen und Richter durch das Los bestimmt, besteht die Gefahr, dass gewisse Wertehaltungen, Parteien, Konfessionen oder auch ein Geschlecht über einen langen Zeitraum am Bundesgericht stark über- oder untervertreten sind.
  • Parteizugehörigkeit schafft Transparenz
    Richterinnen und Richter sind immer auch persönlich, kulturell und sozial geprägt und haben deshalb unterschiedliche politische Grundhaltungen. Dies gilt sowohl für Richterinnen und Richter, welche einer Partei angehören, als auch für solche, die keiner Partei angehören. Die Wahl der Richterinnen und Richter nach Parteienproporz macht diese Grundhaltungen transparent.
  • Unabhängigkeit der Bundesrichter und Bundesrichterinnen
    Eine einmalige Wahl führt nach Ansicht der Initianten zu einer grösseren richterlichen Unabhängigkeit. Das heutige System der periodischen Wiederwahl hindere Richterinnen und Richter daran, unabhängig von den Parteien zu urteilen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter sehr wohl in der Lage sind, unabhängig Urteile zu fällen. Eine Abwahl einer Bundesrichterin oder eines Bundesrichters durch das Parlament aufgrund eines Urteils ist noch nie vorgekommen.
  • Mandatssteuer
    Richterinnen und Richter auf Bundes- und Kantonsebene entrichten heute in den meisten Fällen einen prozentualen Anteil ihres Gehalts an ihre politische Partei (Mandatssteuer). Dies gilt auch für Mitglieder von Regierungen und Parlamenten. Die Mandatssteuer ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie ist aber üblich, da die Schweiz keine staatliche Parteienfinanzierung kennt. Über die Abschaffung der Mandatssteuer wird im Parlament unabhängig von der vorliegenden Initiative diskutiert.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 11. Oktober 2021 erläutert Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Haltung des Bundesrats zur Initiative. (Medienmitteilung, Rede)
  • Am 18. Juni 2021 empfiehlt das Parlament die Justizinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung (Parlamentarische Beratungen)
  • Am 7. Januar 2021 prüft das Bundesamt für Justiz im Auftrag der Rechtskommissionen von National- und Ständerat einen indirekten Gegenvorschlag. (Bericht)
  • Am 19. August 2020 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament die Justiz-Initiative ohne Gegenentwurf und Gegenvorschlag abzulehnen. (Botschaft des Bundesrats) (Medienmitteilung)
  • Am 26. August 2019 wird die Volksinitiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren" mit 130 100 gültigen Unterschriften eingereicht. (Initiativtext)

Weitere Infos

Dokumentation



Botschaft und Entwurf

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Letzte Änderung 28.11.2021

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