Flugpassagierdatengesetz: Bekämpfung von Terrorismus und andere Schwerstkriminalität

Flugpassagierdatengesetz: Bekämpfung von Terrorismus und andere Schwerstkriminalität

Die Schweiz will künftig mit Flugpassagierdaten effizienter gegen Terrorismus und andere Schwerstkriminalität vorgehen. Mithilfe des Abgleichs von Flugpassagierdaten mit polizeilichen Informationssystemen würde Kriminellen die Einreise in die Schweiz erschwert. Darum schlägt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Bearbeitung von Flugpassagierdaten vor. Dieser enthält strenge Vorgaben für den Datenschutz.

Flugpassagierdatengesetz: Bekämpfung von Terrorismus und andere Schwerstkriminalität
© Keystone

Die Schweiz will die gesetzliche Grundlage schaffen, um Flugpassagierdaten künftig zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität nutzen zu können. Flugpassagierdaten beziehungsweise Passenger Name Records (PNR) werden in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften bei jedem Flug erfasst, den eine Person antritt. Dazu gehören Name, Kontaktangaben wie die Mailadresse, Telefonnummer, Reisedatum, und Reiseroute, Angaben zur Zahlungsart und zum Gepäck. Die von den Fluggesellschaften übermittelten Informationen eröffnen den Strafverfolgungsbehörden neue Möglichkeiten. Die Daten werden mit den polizeilichen Informationssystemen abgeglichen. So erkennen die Behörden, ob Personen, die wegen Schwerstverbrechen polizeilich gesucht werden, mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen wollen. Solche Personen können spätestens bei der Einreise überprüft werden. Umgekehrt erkennt das System, ob ein gesuchter Straftäter aus der Schweiz ausreisen will. Dieser kann an einem Abflug gehindert werden. Damit ist die Nutzung von PNR ein wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen Terrorismus und andere Schwerstkriminalität.

Strenger Datenschutz

Flugpassagierdaten werden nur zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität bearbeitet. Deshalb sind im Gesetz strenge Vorgaben zum Datenschutz vorgesehen, die sich am Urteil des europäischen Gerichtshofs vom Sommer 2022 orientieren. So werden Daten, bei denen der Abgleich mit den Polizeidatenbanken keinen Treffer ergab, bereits nach einem Monat pseudonymisiert und spätestens nach sechs Monaten gelöscht. Nur Daten mit einem Bezug zu Terrorismus oder anderer Schwerstkriminalität dürfen bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Daten dürfen nicht für die Nachverfolgung von Bagatelldelikten genutzt werden.

Bearbeitet werden die Daten von einer neu zu schaffenden Zentralstelle beim Bundesamt für Polizei (fedpol), der sogenannten Passenger Information Unit (PIU). Polizeien haben keinen direkten Zugriff auf die PNR-Daten. Ergibt sich aus dem automatischen Abgleich der PNR-Daten mit den polizeilichen Informationssystemen eine Übereinstimmung, wird das Ergebnis manuell überprüft, bevor es an die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone weitergeleitet wird, die über die zu ergreifenden Massnahmen entscheiden.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Einhaltung des Datenschutzes vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten – EDÖB – überprüft. Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage wurde erstmals eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) gemäss dem neuen Datenschutzgesetz gemacht. Die Anliegen des EDÖB wurden bei der Erarbeitung der Vorlage berücksichtigt.

Internationaler Standard

Derzeit nutzen 70 Staaten weltweit PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität. Die Nutzung von PNR wird global vorangetrieben und ist auch eine internationale Verpflichtung. Drei auch für die Schweiz bindende Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats (Resolution 2178 (2014), Resolution 2396 (2017), Resolution 2482 (2019)) weisen die internationale Gemeinschaft an, PNR zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität einzusetzen.

Ohne ein eigenes nationales PNR-System könnte die Schweiz zu einer Sicherheitslücke in Europa werden. Damit riskiert sie, dass Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, an einem Schweizer Flughafen landen und sich anschliessend auf dem Landweg unerkannt im Schengen-Raum fortbewegen. Es ist essenziell, dass die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat zur Sicherheit der Schengen-Aussengrenzen beiträgt.

Wirtschaftliche Interessen wahren

Die Nutzung von PNR ist auch wirtschaftlich bedeutend. Immer mehr Staaten drohen Schweizer Luftverkehrsunternehmen, dass sie ohne PNR-Datenbekanntgabe mit hohen Geldstrafen und sogar mit dem Entzug der Landerechte rechnen müssen. Damit ist mittel- bis langfristig die Anbindung der Schweiz an den internationalen Flugverkehr infrage gestellt.

Schliesslich ist die Nutzung von PNR durch die Schweiz auch eine Bedingung der USA zum Verbleib im «Visa Waiver Program». Dieses Programm erlaubt es Schweizer Staatsangehörigen, zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA zu reisen.

Weiteres Vorgehen

Als nächstes beraten die eidgenössischen Räte über das Gesetz. Stimmen diese zu, soll – unter Vorbehalt des Referendums – die PIU im Jahr 2026 den Betrieb aufnehmen. Seit März 2024 verhandelt die Schweiz zudem über ein Abkommen mit der EU, das den gegenseitigen Austausch der Flugpassagierdaten regeln soll. Das Abkommen kann nur in Kraft treten, sofern die Schweiz die gesetzliche Grundlage zur Nutzung von PNR in der Schweiz schafft.

Weitere Infos

Reden

Dokumentation

Weitere Informationen zu PNR finden Sie auf der Webseite des fedpol

Letzte Änderung 15.05.2024

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