Systemwechsel bei Nichteintretensentscheiden

Die EKM begrüsst, dass das komplizierte und unüberschaubare Nichteintretensverfahren grösstenteils durch ein verkürztes materielles Verfahren ersetzt werden soll. Da das Bundesamt für Migration gegenwärtig bei vielen Nichteintretenstatbeständen vorfrageweise prüfen muss, ob Hinweise auf eine asylrelevante Verfolgung bestehen bzw. ob die Wegweisung im Falle eines Nichteintretensentscheids möglich, zulässig und zumutbar ist, ist der Verfahrensaufwand im Nichteintretensverfahren in vielen Fällen eben so gross wie in einem materiellen Asylverfahren. Ein beschleunigtes materielles Verfahren stellt daher vielfach eine Reduktion des Verfahrensaufwands dar.

Die EKM teilt die Ansicht, dass ein öffentliches Interesse besteht, Asylverfahren rasch abzuschliessen. Damit können Wegweisungen schneller vollzogen bzw. Integrationsmassnahmen zügiger in die Wege geleitet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Beschaffung von Beweismitteln nicht nur für Behörden sondern auch für Asylsuchende oftmals als schwierig erweist, erscheint der Kommission eine Verkürzung der Frist von heute 30 auf 15 Tage jedoch als unverhältnismässig. Dies umsomehr, als dass Rekurse vor Bundesverwaltungsgericht in der Regel die einzige Möglichkeit darstellen, sich gegen negative Entscheide zu wehren. Eine Straffung sollte nicht über eine Verkürzung der Einsprachefrist, sondern vielmehr über die Optimierung des administrativen Verfahrens erreicht werden.

Die EKM unterstützt die Einführung einer Verfahrens- und Chancenberatung für Asylsuchende. Die Vorteile einer solchen Beratung fallen stärker ins Gewicht als die Nachteile, welche durch die Aufhebung der Hilfswerksvertretung bei Anhörungen entstehen. Die Grundlagen für einen effektiven und rechtzeitigen Zugang zu den Beratungsangeboten und das Engagement des Bundes sind im Gesetzesentwurf jedoch noch zu vage formuliert und bedürfen einer Konkretisierung.

 

Letzte Änderung 09.03.2010

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