Einbürgerung: eingetragene Partnerschaft und Ehe gleichstellen

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats SPK-N beabsichtigt, ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern beim Erwerb des Schweizer Bürgerrechts gleichzustellen.

Aus der Sicht der EKM weisen die Vorschläge SPK-N in die richtige Richtung. Allerdings ist die Kommission der Meinung, dass der Weg zu dieser Gleichstellung nicht über eine Verfassungsänderung führen muss, sondern über eine Gesetzesänderung erreicht werden kann. Sie lehnt deshalb die vorgeschlagene Teilrevision der Verfassung (Art. 38 Abs. 1 und 2 BV) ab, befürwortet hingegen die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes (Ergänzung nBüG Art 21 Abs. 5 und die Streichung von Art. 10 nBüG). Zudem regt sie an, dass Art. 36 im PartG entsprechend ergänzt wird.

Letzte Änderung 27.05.2015

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