Keine Schaffung von neuen Sans-Papiers

Mit Änderungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) wird die Motion «Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene» umgesetzt und für vorläufig aufgenommene Personen werden Reisen restriktiver geregelt. Zudem setzen die Änderungen des AIG die Motion «Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme» um.

Die Reisemöglichkeiten sollen restriktiver geregelt werden. So soll es vorläufig aufgenommenen Personen und Asylsuchenden künftig grundsätzlich verboten sein, ins Ausland zu reisen. Bei unbewilligten Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat soll die «Vorläufige Aufnahme» erlöschen. Personen, die von den neuen Regelungen betroffen sind, werden sich ohne ausländerrechtlichen Status in der Schweiz aufhalten. Aus der Sicht der EKM verstösst eine solche Schaffung von Sans-Papiers nicht nur gegen die verfassungs- und völkerrechtlich verankerte Menschenwürde, sondern sie schadet auch der Schweiz.

Um die arbeitsmarktliche Integration zu verbessern, sollen vorläufig aufgenommene Personen unter bestimmten Voraussetzungen den Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegen können. Dies ist aus der Sicht der EKM ein Schritt in die richtige Richtung. Hingegen bedauert sie, dass der Begriff der «Vorläufigen Aufnahme», der bei der Stellensuche eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt, beibehalten werden soll.

Dokumentation

Letzte Änderung 03.12.2019

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