Nicht die Sprache prüfen, sondern die Kommunikationsfähigkeit

Sprachtests für Personen, die sich einbürgern lassen wollen, haben in den letzten Jahren immer wieder Schlagzeilen gemacht. Die Verpflichtung, negative Einbürgerungsentscheide zu begründen, hat zahlreiche Gemeinden nach objektiven, messbaren Kriterien im Einbürgerungsverfahren suchen lassen. Ist die Sprache dabei der richtige Gradmesser? Und welche Prüfungsverfahren eignen sich dazu?

Für die EKA sind vorhandene Kenntnisse einer Landessprache weder ein zwingender Hinweis für eine fortgeschrittene Integration, noch lassen Defizite eindeutig auf eine mangelnde Integration schliessen. Zudem ist Sprache nur vordergründig ein leicht messbares Kriterium. Auf der Grundlage eines Expertenberichts des Lern- und Forschungszentrums Fremdsprachen der Universität Freiburg hat sie deshalb umfangreiche Empfehlungen zum Thema «Einbürgerung und Sprachnachweis» erarbeitet. Diese richten sich gezielt an diejenigen Gemeinden, welche im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ausdrücklich die Sprache beurteilen wollen.

Die Empfehlungen der EKA zielen nicht darauf ab, Sprachprüfungen einzuführen. Wo die Sprache aber beurteilt wird, soll dies nicht anhand von Sprachtests geschehen, sondern anhand der Beurteilung umgangssprachlicher kommunikativer Kompetenzen. Solche Beurteilungen auf Gemeindeebene sollen möglichst transparent und professionell sein. Die EKA warnt davor, dass jede Gemeinde eigene Kriterien zur Überprüfung von Sprachkompetenzen erarbeitet. Sie fordert vielmehr eine Harmonisierung der Verfahren; eine Aufgabe für die Kantone und den Bund.



Dokumentation

Letzte Änderung 01.03.2006

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