Empfehlungen der EKM zur obligatorischen Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Bern, 24.03.2022 - Rund 40 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine sind Kinder und Jugendliche. Damit entstehen für die Bildungsinstitutionen, namentlich für die Erziehungsdirektionen der Kantone, für die Schulbehörden in den Gemeinden und für die Lehrpersonen grosse Herausforderungen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM betrachtet die Bildung und die damit zusammenhängende gesundheitliche Versorgung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine als eine besonders sensible Aufgabe. Sie soll darum gemeinsam von Bund, Kantonen und Pädagogischen Hochschulen getragen werden und sich in allen Umsetzungsschritten am Erhalt des Kindeswohls orientieren. Die EKM sieht den Bund – in seinem Bemühen um eine kohärente Migrationspolitik – in der Verantwortung zur finanziellen Beteiligung. Die Sozial- und Gesundheitsdirektionen sieht sie in der Pflicht gute Rahmenbedingungen für die Bildung zu schaffen und kind- und lerngerechte Unterkünfte sowie therapeutische Gruppenangebote bereitzustellen. Den Erziehungsdirektionen rät sie, auf den bestehenden Strukturen und Kompetenzen zur Einschulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher aufzubauen und den Unterricht an den bestehenden Lehrplänen auszurichten. Die Kinder sollten direkt oder spätestens nach einem Jahr in die Regelklassen integriert und nicht in Aufnahmezentren unterrichtet werden. Ausserdem empfiehlt die EKM die rasche und unkomplizierte Einbindung ukrainischer Fachleute und geflüchteter Eltern als Assistenzpersonen im Unterricht.
Mit der Einführung des Schutzstatus S hat sich die EKM bereits dafür ausgesprochen, dass die damit verbundenen Regelungen so auszugestalten sind, dass die Arbeits- und Bildungsfähigkeit, die Rückkehr- sowie die Integrationsfähigkeit der Flüchtenden aus der Ukraine erhalten und gestärkt werden [1]. Diese Empfehlung gilt auch für die aus dem Krieg geflüchteten Kinder und Jugendlichen, deren Bildung und gesundheitliche Versorgung zu den besonders sensiblen und dringenden Aufgaben der Kantone gehören.
Gemeinsame Verantwortung und interinstitutionelle Zusammenarbeit: Bund, kantonale Departemente, Pädagogische Hochschulen und Integrationsfachstellen sind in der Pflicht
Die Eidgenössische Migrationskommission sieht darum:
- den Bund in der Verantwortung, im Sinne einer kohärenten Migrationspolitik die Leistungen zur Aufnahme der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine in den kantonalen Volksschulen finanziell zu unterstützen.
- die Sozial- und Gesundheitsdirektionen in der Pflicht, einen substantiellen Beitrag an gute Rahmenbedingungen für die Beschulung der Kinder in den Kantonen zu leisten - indem die Unterkünfte kind- und lerngerecht mit Rückzugs- und Lernräumen ausgestattet werden und die Kinderpsychiatrischen Dienste rasch Einzel- und Gruppentherapieangebote für psychisch besonders belastete Kinder bereitstellen.
- die Pädagogischen Hochschulen in der Verantwortung, schnellstmöglich ein umfassendes Supportsystem für Lehrpersonen und Schulleitungen mit niederschwelliger Beratung, Supervision, Coaching und verschiedenen Formen von Weiterbildung für die Lehrpersonen und alle weiteren schulischen Akteure zur Verfügung zu stellen.
- die Notwendigkeit, für eine nachhaltige Etablierung tragfähiger Strukturen in den obligatorischen Schulen die kantonalen Integrationsfachstellen in Entscheidungen einzubeziehen.
Weiterentwicklung der schulischen Strukturen und Kompetenzen
An Schweizer Schulen ist bereits viel Wissen und Können in Bezug auf die schulische Integration fremdsprachiger Kinder vorhanden. Darauf können und sollen die Kantone bauen. Angesichts der hohen Zahl der zu integrierenden Kinder und Jugendlichen sind jedoch weitere wichtige Entwicklungsschritte zu machen:
- Direktintegration in die Regelklassen
Die Direktintegration ist separativen Lösungen grundsätzlich vorzuziehen. Nur dort, wo grosse Gruppen von Schutzsuchenden leben, rechtfertigt sich der Unterricht in separaten Klassen. Er soll maximal einige Monate und nicht länger als ein Jahr dauern. Für eine gesunde psychische und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es unabdingbar, dass diese so rasch wie möglich am Alltag - in der Schule und in der Wohngemeinde - teilnehmen und die Zugehörigkeit zu der sie umgebenden sozialen Welt erleben können.
- Gleichwertige Bildung in allen Belangen
Unabhängig davon, ob geflüchtete Kinder und Jugendliche kurz- oder mittelfristig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder ob sie längerfristig in der Schweiz verbleiben: Sie alle haben - neben einer zulässigen anfänglichen Konzentration auf den Sprachunterricht für Fremdsprachige - denselben Anspruch auf Inhalte, Umfang und Orientierung am Lehrplan der jeweiligen kantonalen Vorgaben, wie alle Schulkinder in der Schweiz. Die kognitive Anregung, das soziale Lernen sowie der Zugang zu stabilisierenden Tagesstrukturen und Lernangeboten helfen den Kindern auf lange Sicht, ihre kognitiven Potentiale zu entfalten und sich psychisch zu festigen.
- Zusammenarbeit der Bildungsakteure und Partizipation der Eltern
Die Zusammenarbeit aller schulischen Akteurinnen und Akteure ist bei der Integration grosser Gruppen ebenso zentral wie bei komplexen Einzelfällen. Zudem braucht es zusätzliche Hilfe in Form von direkter Unterstützung im Klassenzimmer durch Assistenzen. Die Partizipation von geflüchteten Fachleuten und geflüchteten Eltern als Assistenzpersonen im Unterricht sollte rasch und unkompliziert ermöglicht werden. Dies entlastet die Lehrpersonen und hilft oft auch den Kindern und Eltern, sich rascher zurechtzufinden.
Für das Kindeswohl ist es aus Sicht der EKM unerlässlich, den Kindern und Jugendlichen schnellstmöglich die Teilhabe am normalen sozialen Alltag ihrer Umwelt zu ermöglichen. Ziel ist es, dass sich die jungen Menschen nach ihrer Ankunft in den obligatorischen Schulen gesund weiterentwickeln, Lernfortschritte erzielen und sich jene Kompetenzen aneignen können, die sie für den weiteren Verlauf ihres Lebens - sei es in der Schweiz oder in ihrem Herkunftsort - brauchen werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
[1] Schweiz ist in der Verantwortung: Schutzstatus S für Flüchtende aus der Ukraine (28.2.2022);
Schutzstatus S: Stellungnahme zur Ausgestaltung (11.3.2022).
Adresse für Rückfragen
Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch
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Eidgenössische Migrationskommission
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Letzte Änderung 26.06.2024