Mehr Rechtsgleichheit für Opfer von häuslicher Gewalt durch die Änderung der Härtefallregelung im AIG
Die EKM begrüsst die Initiative der SPK-N
Werden Angehörige aus Drittstaaten Opfer häuslicher Gewalt, droht Ihnen bei der Auflösung ihrer Ehe oder Familiengemeinschaft der Verlust ihres Aufenthaltsrechts. Die Angst, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, verbunden mit der Abhängigkeit vom Partner, zwingt viele Opfer dazu in der Gewaltbeziehung zu bleiben.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates SPK-N sieht hier Handlungsbedarf. Mit einer parlamentarischen Initiative will sie die Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) präzisieren und erweitern und Betroffene so besser schützen. Damit unterstreicht die SPK-N die Haltung des Bundesrats, der in seiner Antwort auf den Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention feststellt, dass alle Personen, unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltstitel, ein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz haben sollen, wenn ihre Ehe aufgrund von häuslicher Gewalt aufgelöst wird.
Die EKM begrüsst den nun vorgesehen konkreten Schritt der SPK-N, der zu mehr Rechtsgleichheit und einem verbesserten Opferschutz führt.
Letzte Änderung 02.02.2023