Mit der Änderung der KJFV strebt der Bundesrat die fachliche Weiterentwicklung und Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Kinderrechte an und sieht ein Angebot zur fachlichen Begleitung der Kantone vor.
Aus Sicht der EKM ist die Änderung der KJFV nicht geeignet, um die Kinderrechte in der Schweiz nachhaltig zu stärken. Sie ist deshalb der Ansicht, dass die Vorlage grundlegend überarbeitet werden muss.
Für eine nachhaltige Stärkung der Kinderrechte braucht es in Zukunft Massnahmen auf Gesetzes- wie auch auf Verordnungsstufe:
Massnahmen auf Gesetzesstufe:
- Der Bund legt gesetzlich fest, dass die Kantone innerhalb ihrer Verwaltungsstrukturen zur Stärkung der Kinderrechte niederschwellige lokale Kinderombudsstellen oder andere Ansprechstellen bezeichnen.
- Der Bund legt gesetzlich fest, welche der Bundesstellen für die Begleitung beim Aufbau, für die Koordination und für die Vernetzung dieser kantonalen Stellen zuständig ist.
- Der Bund erlässt die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer unabhängigen nationalen Kinderrechtsinstitution gemäss den Pariser Prinzipien.
Massnahmen auf Verordnungsstufe:
Der Bund schafft die rechtliche Grundlage, die es ihm erlaubt, eine geeignete Institution zu beauftragen, um Wissenslücken im Bereich der Kinderrechte zu schliessen. Folgende transversale Schwerpunkte empfiehlt die EKM unter anderem: Rechte besonders verletzlicher Kinder in der Praxis, Zugang von Kindern zur Justiz, Zugang zu Gesundheit und Bildung, Beschränkung und Entzug der Freiheit.
Letzte Änderung 11.04.2024