Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) wendet für die Honorare und Auslagen der amtlichen Verteidigung einheitlich den Anwaltstarif des Bundes an:
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt:
Letzte Änderung 17.09.2024
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) wendet für die Honorare und Auslagen der amtlichen Verteidigung einheitlich den Anwaltstarif des Bundes an:
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